Schularzt
In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst.
Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt (oder falls kein Besuch des Kindergartens erfolgt: in der 1. Klasse) sowie in der 4. und 8. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft.
Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder durch die Schulärztin/den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasen des Trägers der Schule) oder durch die Hausärztin/den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden.
Für die Nidauer Schule ist folgende Schulärztin bzw. folgender Schularzt zuständig:
| Schularzt |
| Kindergarten + 1. - 6. Klasse |
Herr
Dr.med. Sandro Fink
Lyss-Str. 20
2560 Nidau
Tel. 032 365 25 65
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7. - 9. Klasse (Mädchen)
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Frau
Dr.med. My Phuong Ly-Ho Weyermattstr. 9
2560 Nidau
Tel. 032 331 06 06 |
7. - 9. Klasse (Knaben)
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Herr Dr. med. Josef Waltenspül Huebstrasse 3 2562 Port Tel. 032 331 08 63
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Schulzahnärztlicher Dienst
Die Schulzahnpflege Nidau ist für schulpflichtige Kinder (ab Kindergarten bis und mit 9. Klasse) wie folgt organisiert:
| Eltern |
- melden der Schulverwaltung Nidau den Zahnarzt oder die Zahnärztin durch Ausfüllen eines entsprechenden Talons; insbesondere auch bei einem Wechsel desselben bzw. derselben
- sorgen dafür, dass ihre Kinder einmal pro Schuljahr unaufgefordert zu den Jahreskontrollen erscheinen
- helfen den Kindern, die Zähne täglich zu pflegen, wenn nötig mit Beratung des Zahnarztes oder der Zahnärztin
- können in finanzieller Notlage um Gemeindebeitrag anfragen
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| Zahnarzt / Zahnärztin |
- führt die jährliche Kontrolle durch und informiert die Eltern über das Ergebnis
- behandelt die Kinder im Einverständnis mit den Eltern
- berät hinsichtlich Vorsorgemassnahmen und erstellt auf Wunsch Kostenvoranschläge
- wendet den kantonalen Schulzahnpflegetarif an und handelt gemäss Vereinbarung zwischen der Stadt Nidau und der Zahnärztegesellschaft
- verrechnet der Schulverwaltung Nidau einmal jährlich die Jahreskontrollen der SchülerInnen mit Schulort Nidau
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| Schulzahnpflege Nidau |
- bearbeitet die Elterngesuche aufgrund der aktuellen Steuertaxation und der Verordnung über die Schulzahnpflege der Stadt Nidau
- übernimmt die Kosten der Jahreskontrolle
(Pos. 4008, Pos. 4010) für alle SchülerInnen (Kindergarten bis und mit 9. Klasse) mit Wohnsitz Nidau und für SchülerInnen bei Übertritt in den Oberstufenschulverband (ab 7. Klasse) oder Gemeindeverband für besondere Klassen
- erstellt eine Liste derjenigen Zahnärzte und Zahnärztinnen, welche die Vereinbarung gutgeheissen haben und somit regelmässige Kontrollen und notwendige Behandlungen zum Schulzahnpflegetarif durchführen
- Kontaktadresse bei Fragen:
Abteilung Bildung, Kultur, Sport, Tel. 032 332 94 27 |
| Schulen / Klassenlehrkraft |
- führen 6mal pro Schuljahr das Fluorbürsten in der Klasse durch
- informieren in der Klasse und an Elternabenden über Vorsorgemassnahmen (Prophylaxe)
- in der 1., 4., und 7. Klasse werden die SchülerInnen durch eine Dentalhygienikerin in der richtigen Zahnpflege unterrichtet
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