Stadt Nidau

Skilager und Landschulwochen

Skilager/Schneesportlager

Jedes Jahr wird an unseren Schulen ein Ski- bzw. Schneesportlager durchgeführt; an der Primarstufe für die Klassen des 5. und 6. Schuljahres und an der Oberstufe für alle Klassen. Dieses Lager gilt als Schulzeit und ist für alle SchülerInnen obligatorisch (Termin siehe Ferienordnung). Wer daran nicht teilnehmen kann oder will, besucht in dieser Zeit die Schule (speziell gebildete Klasse). Der Montag nach dem Ski- bzw. Schneesportlager ist schulfrei (gilt nicht für Daheimgebliebene).

 

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag für die Ski- bzw. Schneesportlager beträgt CHF 180.00 pro Kind. Die Restfinanzierung der Lager erfolgt durch die jeweilige Schule.

 

Gesuche um Reduktion des Elternbeitrages

Die Eltern haben die Möglichkeit, spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lagers ein Gesuch um Reduktion des Elternbeitrages einzureichen. Hierzu verlangen sie rechtzeitig bei der Klassenlehrkraft ihres Kindes das entsprechende Gesuchsformular (Word-Downloaddatei). Dasselbe wird von der Abteilung Bildung, Kultur und Sport gestützt auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern (aktuelle Steuertaxation) beurteilt. Bei Reduktionsbewilligung tragen die Eltern in jedem Fall einen Sockel-Beitrag von CHF 40.00 pro Kind.

 

 

Landschulwochen

Pro Jahr kann an unseren Schulen die Lehrerschaft eine Landschulwoche durchführen. Diese Landschulwochen gelten als Schulzeit und sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Der Elternbeitrag für die Landschulwoche beträgt:

 

Elternbeitrag
2. Klasse CHF 50.00 pro Kind
3. - 6. Klasse CHF 60.00 pro Kind
7. - 9. Klasse CHF 85.00 pro Kind
   

Die Eltern haben auch für Landschulwochen die Möglichkeit, ein Gesuch um Reduktion des Elternbeitrages (Word-Downloaddatei) einzureichen. Das Verfahren ist gleich wie beim Skilager.

 

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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