Stadt Nidau

Hundetaxen und -kontrollen

Hundekontrolle

Zu- und Abgänge von Hunden wollen Sie uns bitte mit dem Formular Hunde An- und Abmelden (Onlineschalter) mitteilen oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

Kontaktperson
Marilena Merz

E-Mail
Tel. 032 332 94 15


Die Tollwutimpfung der Hunde ist seit 1. April 1999 nicht mehr obligatorisch muss jedoch bei Reisen ins Ausland jährlich wiederholt werden.

 

Herrenlose Hunde können wir anhand der Nummer auf der Hundemarke identifizieren.

Hundetaxe

Die Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt CHF 100.-- bzw. CHF 50.-- für Tiere von AHV/IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen.

Hunde, die am 1. August noch nicht drei Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

 

Den registrierten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern stellen wir die Hundetaxe jeweils im Juli automatisch in Rechnung. Neu (ab 2005) ist, dass Ihr Hund künftig stets die gleiche Marke und somit auch die gleiche Nummer behält. Bei Verlust können Ersatzmarken bezogen werden.

 

Sachkundenachweis nach Art. 68TSchV

Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor.

 

 

 

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


Informationsportal für Gemeinden, Kantone und Bund (Externer Link)





Weiterführende Links

Formular Hunde An- und Abmelden


 

Sachkundenachweis-Kurse

 

Flyer Sachkundenachweis

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