HundekontrolleZu- und Abgänge von Hunden wollen Sie uns bitte mit dem Formular Hunde An- und Abmelden (Onlineschalter) mitteilen oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung: E-Mail
Herrenlose Hunde können wir anhand der Nummer auf der Hundemarke identifizieren. HundetaxeDie Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt CHF 100.-- bzw. CHF 50.-- für Tiere von AHV/IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen. Hunde, die am 1. August noch nicht drei Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.
Den registrierten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern stellen wir die Hundetaxe jeweils im Juli automatisch in Rechnung. Neu (ab 2005) ist, dass Ihr Hund künftig stets die gleiche Marke und somit auch die gleiche Nummer behält. Bei Verlust können Ersatzmarken bezogen werden.
Sachkundenachweis nach Art. 68TSchV Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor.
|
Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

