Kontakt
Stadt Nidau Steuerverwaltung Schulgasse 2 Fax 032 332 94 69
Stirbt eine Person mit letztem zivilrechtlichem Wohnsitz in Nidau erstellt die Siegelungsbeauftragte der Stadt Nidau innert einigen Tagen ein Siegelungsprotokoll. Eine tatsächliche Siegelung erfolgt nur in speziellen Situationen. Diese Massnahme ist vom kantonalen Recht vorgeschrieben (Art. 11ff. des Dekretes über die Aufnahme des Inventars) und ist Teil der Erbschaftssicherungsmassnahmen. Das Siegelungsprotokoll muss Angaben über die Aktiven und Passiven der verstorbenen Person und deren überlebenden Ehegatten enthalten.
Die bei der Errichtung des Siegelungsprotokolles anwesenden Personen sind verpflichtet, der Siegelungsbeauftragten wahrheitsgetreue und vollständige Auskünfte zu geben. Für die Errichtung des Siegelungsprotokolles wird die Siegelungsbeauftragte mit der Familie und/oder nahen Verwandten Kontakt aufnehmen. Nachfolgende Dokumente und Informationen sind für die Erstellung des Siegelungsprotokolles notwendig:
Sind Vermögenswerte von über CHF 100’000 vorhanden, ordnet der zuständige Regierungsstatthalter die Errichtung eines Steuerinventars an und bestimmt einen Notar des Kantons Bern (die Erben können einen Notar vorschlagen), welcher mit der Errichtung beauftragt wird.
Je nach den bestimmten Umständen können andere Erbschaftssicherungsmassnahmen beantragt und/oder von Amtes wegen von der Vormundschaftsbehörde angeordnet werden (z.B.: Anordnung eines Erbschaftsinventars, Anordnung einer Erbschaftsverwaltung). |
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