Stadt Nidau

Steuererklärung

Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1 - 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen.

Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare 1 und 3 zu unterschreiben sind.

 

Fristverlängerungen

Die Steuererklärung muss bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Dienstleistungszentrum Seeland
Bereich Veranlagung
2501 Biel
Tel. 031 633 60 01

Fax 031 633 91 00

Achtung: Für die Behandlung des Gesuches wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

 

Fristverlängerung online

Neu können auch Fristverlängerungen online gemacht werden. Sie finden diesen Service unter www.taxme.ch.

Ein Fristverlängerungsgesuch bis zum 15. September ist gratis, bei einem Fristverlängerungsgesuch bis zum 15. November ist eine Gebühr von 10 Franken geschuldet.

 

Weitere Informationen zur Fristverlängerung

 


Bedürftigkeit

Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz
Soweit die Verhältnisse, die zu einem Totalerlass berechtigen, schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann auf Antrag der Gemeinde durch entsprechenden Abzug das steuerbare Einkommen auf Null festgesetzt werden. Das Gesuchsformular muss unbedingt zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

 

Formular Art. 41

 

 

Steuererlass

Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Das Erlassgesuch muss schriftlich, begründet und mit den nötigen Beweismitteln wie Haushaltsbudget bei der zuständigen Veranlagungsgemeinde eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zum Steuererlass

 

 

 

 

Zahlungsverzug

Zahlungserleichterungen (Stundungen, Abzahlungsvereinbarungen) sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.

In der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung (SABR) oder nach einer Entscheidrechnung. Der gesetzliche Verzugszins bleibt vorbehalten.

Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen.

 

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Dienstleistungszentrum Seeland
Bereich Inkasso
2501 Biel
Tel. 031 633 60 01

 

Weitere Informationen zum Zahlungsverzug

 

 

Nachbestellung Einzahlungsscheine

Falls Sie leere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese hier bestellen.

 

 

Nachbestellung Steuerformulare

Haben Sie einzelne Formulare verschrieben oder sind sie gar nicht dabei, dann verwenden Sie den Bestellschein in der Wegleitung und senden Sie ihn an die

 

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Dienstleistungszentrum Seeland
Bereich Veranlagung
Bahnhofplatz 10
2501 Biel
Tel.  031 633 60 01

Fax  031 633 91 00

 

Haben Sie auf einzelnen Formularen zuwenig Platz, dann können Sie bei derselben Adresse Ergänzungsformulare bestellen.

 

 

 

Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung


CD-Rom
Das Programm TaxMe wird auch dieses Jahr von der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf CD-Rom gratis zur Verfügung gestellt.

Bezug: Steuerverwaltung Nidau

Online im Internet
Die Steuererklärung kann mittels Verschlüsselungstechnik via Internet ausgefüllt werden. Das Passwort wird Ihnen mit der Steuererklärung zugestellt.


 

Merkblätter

Alle Merkblätter können hier als PDF heruntergeladen werden.

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


Informationsportal für Gemeinden, Kantone und Bund (Externer Link)




Weiterführende Links

Informationen zur Fristverlängerung

Informationen zum Steuererlass

Informationen zum Zahlungsverzug

www.taxme.ch


Drucken | Barrierefrei | Sitemap | Impressum | Rechtliches

 

Stadt Nidau | Schulgasse 2 | Postfach 240 | 2560 Nidau | E-Mail: info@nidau.ch