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Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1 - 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen.
Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 1 und 3 zu unterschreiben sind.
Fristverlängerungen
Die Steuererklärung muss bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:
Steuerverwaltung des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Seeland Bereich Veranlagung 2501 Biel Tel. 031 633 60 01
Fax 031 633 91 00
Achtung: Für die Behandlung des Gesuches wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Fristverlängerung online
Neu können auch Fristverlängerungen online gemacht werden. Sie finden diesen Service unter www.taxme.ch.
Ein Fristverlängerungsgesuch bis zum 15. September ist gratis, bei einem Fristverlängerungsgesuch bis zum 15. November ist eine Gebühr von 10 Franken geschuldet.
Weitere Informationen zur Fristverlängerung
Bedürftigkeit
Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz Soweit die Verhältnisse, die zu einem Totalerlass berechtigen, schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann auf Antrag der Gemeinde durch entsprechenden Abzug das steuerbare Einkommen auf Null festgesetzt werden. Das Gesuchsformular muss unbedingt zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Formular Art. 41
Steuererlass
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Das Erlassgesuch muss schriftlich, begründet und mit den nötigen Beweismitteln wie Haushaltsbudget bei der zuständigen Veranlagungsgemeinde eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Steuererlass
Zahlungsverzug
Zahlungserleichterungen (Stundungen, Abzahlungsvereinbarungen) sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.
In der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung (SABR) oder nach einer Entscheidrechnung. Der gesetzliche Verzugszins bleibt vorbehalten.
Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen.
Steuerverwaltung des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Seeland Bereich Inkasso 2501 Biel Tel. 031 633 60 01
Weitere Informationen zum Zahlungsverzug
Nachbestellung Einzahlungsscheine
Falls Sie leere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese hier bestellen.
Nachbestellung Steuerformulare
Haben Sie einzelne Formulare verschrieben oder sind sie gar nicht dabei, dann verwenden Sie den Bestellschein in der Wegleitung und senden Sie ihn an die
Steuerverwaltung des Kantons Bern Dienstleistungszentrum Seeland Bereich Veranlagung Bahnhofplatz 10 2501 Biel Tel. 031 633 60 01
Fax 031 633 91 00
Haben Sie auf einzelnen Formularen zuwenig Platz, dann können Sie bei derselben Adresse Ergänzungsformulare bestellen.
Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung
CD-Rom Das Programm TaxMe wird auch dieses Jahr von der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf CD-Rom gratis zur Verfügung gestellt.
Bezug: Steuerverwaltung Nidau
Online im Internet Die Steuererklärung kann mittels Verschlüsselungstechnik via Internet ausgefüllt werden. Das Passwort wird Ihnen mit der Steuererklärung zugestellt.
Merkblätter
Alle Merkblätter können hier als PDF heruntergeladen werden.
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: Vormittag geschlossen 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 14.00 Uhr Nachmittag geschlossen
Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.

Weiterführende Links
Informationen zur Fristverlängerung
Informationen zum Steuererlass
Informationen zum Zahlungsverzug
www.taxme.ch
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