Stadt Nidau

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Kontakt

Soziale Dienste
Franca Bivetti
Leiterin Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Schulgasse 2
2560 Nidau

Tel. 032 332 94 37
Fax 032 332 94 59
E-Mail


Alimentenbevorschussung

Sofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, können die anspruchsberechtigten Kinder, deren zivilrechtlicher Wohnsitz Nidau oder Port ist, einen Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Bei minderjährigen Kindern ist das Gesuch vertreten durch den obhutsberechtigten Elternteil und bei volljährigen Kindern durch das Kind selber zu stellen. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen, der übersteigende Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente und Familienzulagen bevorschusst.

Alimenteninkasso

Für bevorschusste Kinderalimente übernehmen wir das Inkasso. Auf Gesuch hin leisten wir Inkassohilfe bei der Vollstreckung von eherechtlichen Unterhaltsansprüchen, bei Alimentenrückständen und bei übersteigenden Beträgen der maximalen einfachen AHV-Waisenrente.





 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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Weiterführende Links

BFS - Landesindex der Konsumentenpreise
Kantonales Jugendamt – Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
LIK-Teuerungsrechner

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