KontaktSoziale DiensteFranca Bivetti Leiterin Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe Schulgasse 2 2560 Nidau Tel. 032 332 94 37 Fax 032 332 94 59 AlimentenbevorschussungSofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, können die anspruchsberechtigten Kinder, deren zivilrechtlicher Wohnsitz Nidau oder Port ist, einen Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Bei minderjährigen Kindern ist das Gesuch vertreten durch den obhutsberechtigten Elternteil und bei volljährigen Kindern durch das Kind selber zu stellen. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen, der übersteigende Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente und Familienzulagen bevorschusst. AlimenteninkassoFür bevorschusste Kinderalimente übernehmen wir das Inkasso. Auf Gesuch hin leisten wir Inkassohilfe bei der Vollstreckung von eherechtlichen Unterhaltsansprüchen, bei Alimentenrückständen und bei übersteigenden Beträgen der maximalen einfachen AHV-Waisenrente. |
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