Kontakt
Soziale Dienste Susanne Eggimann-Weibel Pflegekinderaufsicht Schulgasse 2 2560 Nidau
Tel. 032 332 94 49 Fax 032 332 94 59 E-Mail
Pflegekinderaufsicht Die Pflegekinderaufsicht ist im Auftrag der Vormundschaftsbehörde Aufsichts- und Beratungsstelle zugleich. Diese beantragt bei der Leitung der Sozialen Dienste nach vorausgehender Abklärung die Bewilligung der Familienpflege- bzw. Tagespflegeplätze und beaufsichtigt die Entwicklung der fremdplatzierten Kinder. Bei auftretenden Problemen berät diese die Pflegefamilien bzw. Tageseltern, Eltern, Kinder und sucht gemeinsam mit ihnen nach gangbaren Lösungen. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen.
Pflegefamilien Pflegeeltern, die ein Kind in Wochen- oder Dauerpflege betreuen, benötigen vor der Aufnahme des Pflegekindes eine Bewilligung von den Sozialen Diensten. Diese Pflegekinderbewilligung kann über die Pflegekinderaufsicht eingeholt werden. Die Pflegekinderaufsicht unterstützt die Betroffenen bei Platzierungsvorbereitung sowie bei der Ausarbeitung des Pflegevertrages und begleitet und überwacht das Pflegeverhältnis.
Tageseltern Tagesväter und Tagesmütter die sich allgemein anbieten, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgeld regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt betreuen, müssen dies der Vormundschaftsbehörde melden. Die meldepflichtige Tagespflege untersteht derselben Aufsicht wie die Familienpflege.
Vermittlung von Tageseltern Die Vermittlung und Entschädigung von Tageseltern erfolgt über den Tageselternverein Seestärn. Nähere Informationen erteilt: Rita Michoud, Vermittlerin, Oberholzweg 7, 2572 Sutz-Lattrigen, Tel. 032 / 342 19 77
Adoptionsabklärungen / Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland Wird ein Gesuch für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland beim Kantonalen Jugendamt eingereicht, werden die Sozialen Dienste mit einer Adoptionsabklärung durch das Kantonale Jugendamt, bzw. die Vormundschaftsbehörde beauftragt. Die Adoptionsabklärung beinhaltet viele eingehende Gespräche mit den Gesuchsstellenden und wird durch einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung dem Kantonalen Jugendamt zur Entscheidung vorgelegt.
|