Stadt Nidau

Zuschuss nach Dekret (ZuD)

Kontakt

Soziale Dienste
Brigitte Hurni
Sachbearbeiterin
Schulgasse 2
2560 Nidau

Tel. 032 332 94 26
Fax 032 332 94 59
E-Mail



Allgemeines

Die Sozialen Dienste richten gemäss den Vorschriften des kantonalen Zuschussdekrets Zuschüsse an minderbemittelte Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) aus. Die Zuschüsse werden ähnlich der Ergänzungsleistung nach einheitlichen Bemessungsregeln berechnet.

Gesuche für Zuschüsse nach Dekret sind persönlich oder schriftlich an die Sozialen Dienste, Brigitte Hurni, Schulgasse 2, 2560 Nidau, zu richten. Über die Anspruchsvoraussetzungen und die massgebenden Bestimmungen zur Berechnung der Zuschüsse geben wir Ihnen gerne Auskunft.



 

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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Weiterführende Links

Dekret über Zuschüsse für minderbemittelte Personen


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