Kontakt
Soziale Dienste Brigitte Hurni Sachbearbeiterin Schulgasse 2 2560 Nidau
Tel. 032 332 94 26 Fax 032 332 94 59 E-Mail
Allgemeines Die Sozialen Dienste richten gemäss den Vorschriften des kantonalen Zuschussdekrets Zuschüsse an minderbemittelte Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) aus. Die Zuschüsse werden ähnlich der Ergänzungsleistung nach einheitlichen Bemessungsregeln berechnet.
Gesuche für Zuschüsse nach Dekret sind persönlich oder schriftlich an die Sozialen Dienste, Brigitte Hurni, Schulgasse 2, 2560 Nidau, zu richten. Über die Anspruchsvoraussetzungen und die massgebenden Bestimmungen zur Berechnung der Zuschüsse geben wir Ihnen gerne Auskunft.
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