Stadt Nidau

Einbürgerung

Kontakt

Für Auskünfte oder den Bezug von Einbürgerungsformularen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Zentrale Dienste
Bereich Sicherheit
Zeller Roger
Schulgasse 2
2560 Nidau
Tel. 032  332 94 21
Fax 032 332 94 69
E-Mail


Ordentliche Einbürgerung

Ausländische Personen, die während zwölf Jahren in der Schweiz und während 2 Jahren in der Gemeinde Nidau wohnen, können ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Die Gesuchsunterlagen können bei der Abteilung Zentrale Dienste, Bereich Sicherheit, bezogen werden. Für die Bearbeitung des Gesuches auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund muss mit einer Wartezeit von ca. 1 Jahr gerechnet werden. Nach Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Polizei- und Militärdirektion erhält der Bewerber eine Einbürgerungsurkunde der Stadt Nidau.

Kosten
Die Pauschale Grundgebühr beträgt CHF 500.00

Ehepaare oder Familien, die ein gemeinsames Gesuch einreichen, wird die Grundgebühr nur einmal berechnet;
Der Bearbeitungszuschlag hierfür beträgt CHF 200.00

Für die Gesuchsbearbeitung selber wird eine Aufwandgebühr / Std. von CHF 120.00 erhoben.

Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuches noch nicht 22-jährig sind, wird eine Pauschalgebühr von CHF 300.00 verrechnet.

Für Gesuche die nicht zur Einbürgerung gelangen, wird eine Bearbeitungsgebühr/Std von Fr. 120.00 erhoben.



Formulare und Dokumente


Information_Eignung_zur_Einbuergerung_in_der_Schweiz.pdf (42.46 KB)
 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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