KontaktFür Auskünfte oder den Bezug von Einbürgerungsformularen wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Zentrale Dienste Bereich Sicherheit Zeller Roger Schulgasse 2 2560 Nidau Tel. 032 332 94 21 Fax 032 332 94 69 E-Mail
Ordentliche Einbürgerung Ausländische Personen, die während zwölf Jahren in der Schweiz und während 2 Jahren in der Gemeinde Nidau wohnen, können ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Die Gesuchsunterlagen können bei der Abteilung Zentrale Dienste, Bereich Sicherheit, bezogen werden. Für die Bearbeitung des Gesuches auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund muss mit einer Wartezeit von ca. 1 Jahr gerechnet werden. Nach Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Polizei- und Militärdirektion erhält der Bewerber eine Einbürgerungsurkunde der Stadt Nidau.
Kosten Die Pauschale Grundgebühr beträgt CHF 500.00
Ehepaare oder Familien, die ein gemeinsames Gesuch einreichen, wird die Grundgebühr nur einmal berechnet; Der Bearbeitungszuschlag hierfür beträgt CHF 200.00
Für die Gesuchsbearbeitung selber wird eine Aufwandgebühr / Std. von CHF 120.00 erhoben.
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuches noch nicht 22-jährig sind, wird eine Pauschalgebühr von CHF 300.00 verrechnet.
Für Gesuche die nicht zur Einbürgerung gelangen, wird eine Bearbeitungsgebühr/Std von Fr. 120.00 erhoben.
Formulare und Dokumente
Information_Eignung_zur_Einbuergerung_in_der_Schweiz.pdf (42.46 KB)
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