Beglaubigungen / Unterschriftenbeglaubigungen
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Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar vorgenommen werden.
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: Vormittag geschlossen 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 14.00 Uhr Nachmittag geschlossen
Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.

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