Stadt Nidau

Beglaubigungen / Unterschriftenbeglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar vorgenommen werden.

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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