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Mit einem Gesuch und gegen eine Gebühr von 10.--/20.-- kann das Einwohneramt Nidau Ausküfte über Daten auch an private Personen abgeben.
Davon ausgenommen (Datenschutz):
Laut Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung seiner eigenen Einwohnerdaten eingereicht werden. Diese Sperrung ist für öffentliche Ämter (Steuerverwaltung, Polizei, Bereibungsamt, Zivilstandsamt, …) nicht gültig.
Über das untenstehende und downloadbare PDF-Formular "Datensperre" haben Sie die Möglichkeit, die gewünschte Dienstleistung der Gemeinde ohne Besuch an unserem Schalter einfach und bequem abzuwickeln. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz. Dokumente
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Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

