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Mit einem Gesuch und gegen eine Gebühr von 10.--/20.-- kann das
Einwohneramt Nidau Ausküfte über Daten auch an private Personen
abgeben.
Davon ausgenommen (Datenschutz):
Laut Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung
seiner eigenen Einwohnerdaten eingereicht werden. Diese Sperrung ist
für öffentliche Ämter (Steuerverwaltung, Polizei, Bereibungsamt,
Zivilstandsamt, …) nicht gültig.
Über das Formular "Datensperre" im Onlineschalter
haben Sie die Möglichkeit, die gewünschte Dienstleistung der Gemeinde
auch ohne Besuch an unserem Schalter einfach und bequem abzuwickeln.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
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Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

