Stadt Nidau

Datensperre

Mit einem Gesuch und gegen eine Gebühr von 10.--/20.-- kann das Einwohneramt Nidau Ausküfte über Daten auch an private Personen abgeben.

Folgende „freie Daten“ können bekannt gegeben werden:

  • Name
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Jahrgang
  • Beruf
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Datum des Zu- und Wegzuges

Davon ausgenommen (Datenschutz):

  • Geburtsdatum
  • Arbeitgeber
  • Zivilstandsdaten
  • Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung

Laut Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung seiner eigenen Einwohnerdaten eingereicht werden. Diese Sperrung ist für öffentliche Ämter (Steuerverwaltung, Polizei, Bereibungsamt, Zivilstandsamt, …) nicht gültig.

Eine Datensperre kann aus folgenden Gründen beantragt werden:

  • Schutz vor: Neid, Missgunst, Belästigungen, Neugierde
  • Sicherheitsprobleme
  • Schutz der Privatsphäre

Über das Formular "Datensperre" im Onlineschalter haben Sie die Möglichkeit, die gewünschte Dienstleistung der Gemeinde auch ohne Besuch an unserem Schalter einfach und bequem abzuwickeln. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.



 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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