ZuzugZuzüge müssen spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme persönlich beim Einwohneramt gemeldet werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Zuzüge aus dem AuslandFalls sie sich vor dem 1. Juli 2004 ins Ausland abgemeldet haben, wurde Ihr Heimatschein an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Depot) geschickt. Bitte lösen sie Ihren Heimatschein vorgängig aus und bringen diesen zur Anmeldung vorbei.
Als Bestätigung Ihrer Anmeldung stellen wir Ihnen einen Niederlassungsausweis aus. Die Gebühr von Fr. 20.-- ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
UmzugUmzüge innerhalb der Gemeinde sind dem Einwohneramt innert 14 Tagen zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mit, damit dieser geändert werden kann, sowie den neuen Mietvertrag.
WegzugWegzüge aus der Gemeinde Nidau müssen spätestens am Wegzugstag dem Einwohneramt gemeldet werden. Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mit. Bei einer Abmeldung in eine andere Schweizer Gemeinde wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt, mit welchem Sie sich in den nächsten 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden müssen. Wegzüge ins AuslandBei einer Abmeldung ins Ausland, wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich.
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Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

