Stadt Nidau

Wochenaufenthalter

Personen welche sich als Wochenaufenthalter niederlassen, müssen sich spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme beim Einwohneramt anmelden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Heimatausweis/e oder Interimsausweis/e
  • AHV-Ausweis/e
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Wer sich nur unter der Woche in der Gemeinde Nidau aufhält (Arbeit, Aus- und Weiterbildung) und an einem anderen Wohnort den Lebensmittelpunkt begründen kann, hat die Möglichkeit sich in Nidau als Wochenaufenthalter anzumelden.
Bei der Anmeldung bitten wir Sie einen Fragebogen auszufüllen.



Dokumente und Formulare

Download Fragebogen für Wochenaufenthalter (27.75 KB)

 


 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


Informationsportal für Gemeinden, Kantone und Bund (Externer Link)





 

Drucken | Barrierefrei | Sitemap | Impressum | Rechtliches

 

Stadt Nidau | Schulgasse 2 | Postfach 240 | 2560 Nidau | E-Mail: info@nidau.ch