GeburtWir erhalten die Geburtsmeldung Ihres Kindes vom zuständigen Zivilstandsamt.
HeiratWir erhalten die Ehemitteilung vom zuständigen Zivilstandsamt und bestellen Ihnen die neuen Heimatscheine, welche vorgängig von uns bezahlt werden. Nach Erhalt der neuen Papiere, stellen wir Ihnen neue Niederlassungsausweise aus.
Sie erhalten von uns ein Schreiben, wenn wir die Papiere ausgestellt haben. Bitte bringen Sie die alten Niederlassungsausweise mit und begleichen uns die anstehenden Kosten.
ScheidungAuch bei einer Scheidung ist es nötig, dass neue Papiere bestellt werden müssen. In diesem Fall erledigen wir auch dies für Sie. Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn wir den neuen Heimatschein erhalten und den Niederlassungsausweis ausgestellt haben.
Familienname Ehefrau:Aufgrund von Art. 149 Abs. 2 ZGB behält die Frau den bei der Heirat erworbenen Familiennamen. Sie hat aber innert 1 Jahr die Möglichkeit, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegenüber dem Zivilstandsbeamten von Biel zu erklären, dass Sie den angestammten (ledigen) Namen oder den Namen, den Sie vor der Heirat trug, wieder führen möchte.
Bitte teilen Sie uns mit, welchen Namen Sie tragen wollen, damit wir für Sie einen neuen Heimatschein bei Ihrer Heimatgemeinde bestellen können.
TodesfallAngehörige können sich mit der Steuerverwaltung in Verbindung setzen.
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Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

