Stadt Nidau

Familiennachzugsgesuch

Der Familiennachzug ist möglich, sofern die betreffenden Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben werden; er umfasst den Ehepartner sowie die ledigen minderjährigen Kinder. Die Kinder erhalten die gleiche Bewilligung wie der/die Gesuchsteller/in. Besitzt der/die Gesuchsteller/in den Ausweis C, erhält der Ehepartner den Ausweis B. Die im Familiennachzug einreisende Personen haben sich grundsätzlich vor der Einreise eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung zu beschaffen.

Dem/der Jahresaufenthalter/in wird der Familiennachzug bewilligt, wenn er/sie über die finanziellen Mittel, eine angemessene Wohnung und eine gesicherte Erwerbstätigkeit verfügt. Der/die Niedergelassene untersteht keinen einschränkenden Bestimmungen.

Das Formular zum Familiennachzug kann bei der Fremdenkontrolle bezogen werden und muss anschliessend auch wieder abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Original Mietvertrag
  • Original Eheschein
  • Original Geburtschein der Kinder
  • Original Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 4 Monate

Kein Anspruch auf Familiennachzug haben Studierende, Stagiaires und Praktikanten/Praktikantinnen, Asylbewerber/innen und die vorläufig aufgenommenen Ausländer/innen mit Ausweis F.

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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