Stadt Nidau

Fundbüro

Gegenstände, die in der Gemeinde Nidau aufgefunden werden, können auf dem Fundbüro der Stadtverwaltung abgegeben werden.

 

Verlorene Gegenstände (Fahrzeuge, Fahrräder, Mofas ausgenommen) werden während eines Jahres aufbewahrt. Fundgegenstände, die innerhalb eines Jahres nicht abgeholt werden, gehen ins Eigentum des Finders über, sofern dieser ein Interesse daran hat.

 

Für die Rückgabe eines Fundgegenstandes an den Verlierer wird in der Regel ein Finderlohn von 10% des Wertes des Gegenstandes berechnet. Dieser kann entweder beim Fundbüro zwecks Vermittlung hinterlegt oder aber dem „ehrlichen“ Finder direkt überbracht werden.



 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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