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Gegenstände, die in der Gemeinde Nidau aufgefunden werden, können auf dem Fundbüro der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Verlorene Gegenstände (Fahrzeuge, Fahrräder, Mofas ausgenommen) werden während eines Jahres aufbewahrt. Fundgegenstände, die innerhalb eines Jahres nicht abgeholt werden, gehen ins Eigentum des Finders über, sofern dieser ein Interesse daran hat.
Für die Rückgabe eines Fundgegenstandes an den Verlierer wird in der Regel ein Finderlohn von 10% des Wertes des Gegenstandes berechnet. Dieser kann entweder beim Fundbüro zwecks Vermittlung hinterlegt oder aber dem „ehrlichen“ Finder direkt überbracht werden. |
Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |

