Stadt Nidau

Eröffnung eines Geschäftes

Kontakt

Verwaltungspolizei

Franz Saurugger

Schulgasse 2
2560 Nidau
Tel. 032 332 94 32
Fax 032 332 94 88
E-Mail


Sämtliche Geschäftsbetriebe in der Gemeinde Nidau sind im Geschäftsregister eingetragen. Gemäss Art. 14 des Gesetzes über die Arbeit, Betriebe und Anlagen (ABAG) vom 4. November 1992 hat die Gemeinde ein Register über sämtliche Betriebe und Unternehmungen zu führen.

Damit das Geschäftsregister immer auf dem neusten Stand gehalten werden kann, ist die Stadtverwaltung darauf angewiesen, dass Mutationen umgehend gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Neueröffnungen, Geschäftsaufgabe, Konkursanmeldung, Wechsel des Geschäftsführers etc.


Personen, welche in der Gemeinde Nidau ein Geschäft eröffnen wollen, haben sich bei der Stadtpolizei zu melden. Dort ist ein entsprechender Fragebogen auszufüllen.  Der Fragebogen kann auch von dieser Seite heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden. Für die Speicherung der Daten im Formular benötigen Sie das Programm Acrobat Professional ab Version 6.0 von Adobe.

 

 

Dokumente und Formulare

Fragebogen_Geschaeftsregister05.pdf (96.98 KB)

 

 

 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


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Weiterführende Links

Gewerbeverzeichnis

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