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Wichtig / Aktuell:
Am 1. April wird ein grosser Teil der verkauften Parkkarten auslaufen. Bitte beachten Sie, dass Monatsparkkarten, Jahresparkkarten und Jahresvignetten nur noch beim Einwohneramt der Stadtverwaltung Nidau erhältlich sind.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten!
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Ab 1. April 2005 gilt im gesamten Nidauer Gemeindegebiet die neue Parkierungsordnung. Die neue Parkordnung gilt für das ganze Gemeindegebiet. Dadurch wird einem Verdrängungseffekt in die Wohnquartiere vorgebeugt. Im seenahen Bereich ist das Parkieren gebührenpflichtig; in den Wohnquartieren darf mit Parkscheibe, Parkkarte und/oder Vignette parkiert werden. Im Zentrum sind die Parkkarten und Vignetten nicht gültig. Vor den Geschäften werden so immer wieder Parkplätze frei. GebührenDie Abgabe der Parkkarten erfolgt gegen Barzahlung. Für den Bezug von Jahresvignette, Jahres- und Monatsparkkarte sind der Fahrzeugausweis, der Niederlassungsschein oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich. Gerne beantwortet die Stadtverwaltung Nidau (Tel. 032 332 94 11) Ihre Fragen zur neuen Parkierungsverordnung.Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen beträgt die Gebühr pro halbe Stunde CHF -.50; die erste Stunde ist kostenlos.
![]() Parkkarten für Nidauer/-innen und GästeMit der Parkkarte oder Vignette darf in einer entsprechend signalisierten Zone zeitlich unbeschränkt parkiert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Vignetten, Jahres- und Monatsparkkarten sind in der Gemeinde Nidau angemeldeten Personen und Geschäftsbetrieben, Angestellten und Vereinen vorbehalten. Im Zentrumsbereich sind Parkkarten / Vignetten nicht gültig. Die Parkkarten sind bei der Stadtverwaltung erhältlich und müssen bar bezahlt werden. Tages- und Wochenkarten sind ausserdem an folgenden Stellen erhältlich: Tankstelle an der Bernstrasse und Tankstelle Avia sowie beim Kiosk Migros (Lyss-Strasse) und im Zentrum. Dokumente |
Öffnungszeiten derMontag, Dienstag, Donnerstag: |


