Stadt Nidau

Testamentseröffnungen und Testamentsaufbewahrungen

Der Gemeinderat ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tode des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen.

Das Testament kann gegen eine einmalige Gebühr von CHF 40.00 bei der Stadtkanzlei Nidau deponiert werden.

Kontakt

Susanne Weber, Vize-Stadtschreiberin
Tel. 032 332 94 17
E-Mail


 

Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
Nachmittag geschlossen

Die AHV-Zweigstelle bleibt an den Vormittagen (Montag bis Donnerstag) geschlossen. An den Nachmittagen und am Freitag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die übrige Verwaltung. Nach vorgängiger Absprache sind Besuche auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.


Informationsportal für Gemeinden, Kantone und Bund (Externer Link)





Drucken | Barrierefrei | Sitemap | Impressum | Rechtliches

 

Stadt Nidau | Schulgasse 2 | Postfach 240 | 2560 Nidau | E-Mail: info@nidau.ch