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Richtlinien für die Benützung der Tageskarten Gemeinde
Aufgrund der grossen Nachfrage wurden zwei weitere Jahresabonnemente erworben. Der Bevölkerung stehen somit ab 1. Januar 2008 sechs Tageskarten zur Verfügung.
- Benützungsberechtigt sind in erster Linie Personen, die in Nidau Wohnsitz haben sowie Behördenmitglieder und das Personal der Stadtverwaltung Nidau für Dienstreisen.
- Jugendliche unter 16 Jahren erhalten die Tageskarte nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Die Tageskarten sind am Schalter des Einwohneramtes Nidau zu beziehen, und zwar frühestens 25 Tage, spätestens am letzten Arbeitstag (Bürozeit) vor dem Reisetermin. Für die Tageskarte ist eine Gebühr von CHF 30.00 pro Tag bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen.
- Bezahlte Gebühren werden bei Nichtantreten der Reise nicht zurückerstattet.
- Reservierte Tageskarten können nicht annulliert werden.
- Reservierte und nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.
- Die Herausgabe der Tageskarten wird in der Reihenfolge der Bestellungen berücksichtigt. Die Tageskarte kann maximal für drei aufeinanderfolgende Tage bezogen werden.
- Dienstreisen von Behördenmitgliedern und des Personals der Stadtverwaltung Nidau haben in jedem Fall Vorrang.
- Bei Verlust der Tageskarte wird keine Haftung übernommen.
- Mit dem Erhalt der Tageskarte anerkennt die Benützerin oder der Benützer diese Richtlinien.
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