Recht auf Datensperre

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.

Im Rahmen des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede betroffene Person die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Datensperre kann beim Einwohnerschalter beantragt werden. 

Die Datensperre gilt nur für Auskünfte an Private. Gegenüber Behörden können die Daten nicht gesperrt werden.

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