Heimatschein und Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Der Heimatschein wird im Kanton Bern nicht mehr bei der Gemeinde deponiert. Der Heimatausweis wird nur bei ausserkantonalen Aufenthalten benötigt.

Heimatschein

Der Heimatschein war bis am 31. Januar 2024 das Dokument, das bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt wurde und den Heimatort bestätigte. Seit dem 1. Februar 2024 ist das neue bernische Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit wird im Kanton Bern auf das Vorweisen und Deponieren des Heimatscheins verzichtet. Ausgenommen davon sind ausserkantonale Gemeinden.

Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Der Heimatausweis war bis am 31. Januar 2024 das Dokument, das bei der Aufenthaltsgemeinde hinterlegt wurde und den gesetzlichen Wohnsitz bestätigte. Ab dem 1. Februar 2024 ist das neue bernische Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit wird im Kanton Bern auf das Ausstellen und Deponieren der Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt verzichtet. Ausgenommen davon sind ausserkantonale Gemeinden.

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