Zirka zwei Monate vor Ablauf der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung erhält die betroffene Person direkt vom Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern per Post die notwendige Verfallsanzeige. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben am Einwohnerschalter persönlich abgegeben werden. Dabei ist der Ausländerausweis und der Reisepass oder die Identitätskarte mitzubringen.