Baubewilligungsverfahren

Das Baubewilligungsverfahren stellt sicher, dass Bauvorhaben den geltenden Bau- und Planungsvorschriften entsprechen.

Baugesuch

Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen. Die Baugesuchunterlagen mit den Plänen sind in zweifacher Papierausfertigung, datiert und unterzeichnet bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Stadtverwaltung zu laufen. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird per Post eröffnet.

Bei Fragen, ob ein Bauvorhaben einer Baubewilligung bedarf oder nicht, stehen die Fachpersonen der Stadtverwaltung für einen Beratungstermin zur Verfügung.

Heizungsersatz und Energieberatung

Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude und ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Bei Neubauten gilt die gewichtete Gesamtenergieeffizienz.

Welches Heizsystem möglich ist und was dabei zu beachten ist, ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen. Die Anwendungshilfe bietet Informationen zum Heizungsersatz. 

Anwendungshilfe beim Heizungsersatz des Kantons Bern

Öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern

Hinweis Wärmepumpen

Jegliche Arten von Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, etc.) erfordern ein ordentliches Baubewilligungsverfahren und können seit 2020 nicht mehr im kleinen Baubewilligungsverfahren abgehandelt werden. Sie werden im Nidauer Anzeiger kostenpflichtig publiziert. Demzufolge kann auf die Einreichung der Zustimmungserklärungen der Nachbarn verzichtet werden.

Fachausschuss

Gemäss Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen vom 4. Juli 2023 (Verordnung Fachausschuss; SRS 727.1) berät der Fachausschuss der Stadt Nidau die Baubewilligungsbehörde bei der Beurteilung ausgewählter Bauvorhaben in gestalterischen und anderen fachtechnischen Fragen. Der Fachausschuss besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Mitgliedern, welche über Fachkenntnisse im Bau-, Planungs- oder Ästhetikbereich verfügen.

Der Gemeinderat hat am 20. Januar 2026 für die Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 folgende Mitglieder des Fachausschusses gewählt: Rolf Weber (dipl. Architekt, ehemaliger Bauberater der Kantonalen Denkmalpflege), Martin Eggenberger (dipl. Architekt, Raumplaner ETH), Susanne Palmer (dipl. Architektin TU), Katrin Hotz (Künstlerin) sowie Manon Büttiker (Landschaftsarchitektin BSc FHO).

Der Stadtpräsident Tobias Egger führt als Ressortvorsteher Bau und Raumplanung seit dem 1. Januar 2026 den Vorsitz der Fachausschusssitzungen. Die Bereichsleitung Bau und Raumplanung nimmt von Amtes wegen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil; die Abteilungsleitung führt das Sekretariat und das Protokoll. 

Gremien Stadt Nidau

Delegationen und Arbeitsgruppen Stadt Nidau

Denkmalpflege

Die Stadt Nidau verfügt über zahlreiche Liegenschaften, welche bewahrt, gepflegt, den sich verändernden Bedürfnisse angepasst und sorgfältig weiterentwickelt werden sollen. All diese Liegenschaften sind im Bauinventar der Stadt Nidau verzeichnet. Das schöne "Stedtli", also die Altstadt von Nidau, ist zudem im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) verzeichnet.
Die Denkmalpflege ist ein Kompetenzzentrum für Umbauten, Sanierungen und Renovationen an Baudenkmälern. Mit dieser Arbeit wird sichergestellt, dass der historische Baubestand fachgerecht erhalten und ungeschmälert an künftige Generationen weitergegeben werden kann. Die Denkmalpflege unterstützt Eigentümerschaften bei Bauvorhaben in geschützten Liegenschaften zudem mit Beiträgen. 

Kontakt und Beitragsgesuch der Denkmalpflege des Kantons Bern

Rechtsgrundlagen

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