Testamentsbescheinigung
Mit der Testamentsbescheinigung bestätigt die Stadt Nidau, dass von der verstorbenen Person kein Testament zur Aufbewahrung bei der Stadt hinterlegt ist. Sie wird häufig von Notarinnen und Notaren im Zusammenhang mit der Regelung von Nachlässen bestellt, kann aber auch an Erben ausgestellt werden.
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