Testamentsbescheinigung

Mit der Testamentsbescheinigung bestätigt die Stadt Nidau, dass von der verstorbenen Person kein Testament zur Aufbewahrung bei der Stadt hinterlegt ist. Sie wird häufig von Notarinnen und Notaren im Zusammenhang mit der Regelung von Nachlässen bestellt, kann aber auch an Erben ausgestellt werden.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen