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Beschlüsse des Stadtrates vom 17. Juni 2021

18.06.2021

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates von Nidau

3. Sitzung des Stadtrates, 17.06.2021, 19:00 – 21:50 Uhr, Sporthalle Burgerbeunden, Burgerallee 17a, 2560 Nidau

 

Anwesend: 27 Mitglieder

Stadtratspräsident: Baumann Markus (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Kallen Noemi, Pauli Pauline, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Spycher Thomas

Mitglieder: Blösch-Althaus Paul, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Evard Amélie, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Jenni Hanna, Kallen Nils (ab 19:30 Uhr), Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Meier Christoph, Oehme Marlene, Rubin Michael, Rutishauser Roland, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Zahnd François

 

Vertretung des Gemeinderates

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Eyer Marc, Fuhrer Martin, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt

 

Beschlüsse des Stadtrates

1. Teil: Ehrung für besondere Leistung im Bereich Kultur, Kunst, Soziales und Sport

Die Ehrung für besondere Leistung im Jahr 2020 geht an Frau Therese D’Incau-Kämpf. Therese D’Incau-Kämpf sammelt regelmässig mit ihrem Velo, einem kleinen Ziehwagen und der Greifzange den Abfall vom Boden oder aus dem Wasser entlang des Zihlkanals ein. Zugleich macht sie regelmässig die Runde im Schlosspark. Dabei füllt sie zwei bis drei Abfallsäcke mit Müll.

 
 

2. Teil: Traktanden

1. Protokoll der 1. Sitzung vom 18. März 2021 - Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll der 1. Sitzung vom 18. März 2021 wird genehmigt.

 

2. Protokoll der 2. Sitzung vom 25. März 2021 - Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll der 2. Sitzung vom 25. März 2021 wird genehmigt.

 

3. Sozialkommission – Ersatzwahl

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 25 Ja / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung bzw. Art. 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1.  Als Mitglied der Sozialkommission wird gewählt: Amélie Evard
  2. Die Amtsdauer läuft vom 17. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021.


4. Jahresrechnung 2020

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 25 Ja / 2 Enthaltungen gestützt auf Art. 54 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung:

 

ERFOLGSRECHNUNG

Aufwand Gesamthaushalt

CHF

51‘478‘752.27

 

Ertrag Gesamthaushalt

CHF

50‘452‘272.71

 

Aufwandüberschuss

CHF

1’026‘479.56

Davon

 

 

 

 

Aufwand Allgemeiner Haushalt

CHF

49‘505‘515.39

 

Ertrag Allgemeiner Haushalt

CHF

48‘698‘031.57

 

Aufwandüberschuss

CHF

807‘483.82

 

 

 

 

 

Aufwand Abwasserentsorgung

CHF

1‘358‘851.05

 

Ertrag Abwasserentsorgung

CHF

1‘149‘910.72

 

Aufwandüberschuss

CHF

208‘940.33

 

 

 

 

 

Aufwand Abfall

CHF

614‘385.83

 

Ertrag Abfall

CHF

604‘330.42

 

Aufwandüberschuss

CHF

10‘055.41

 

 

 

 

INVESTITIONSRECHNUNG

Ausgaben

CHF

2‘439'673.10

 

Einnahmen

CHF

0.00

 

Nettoinvestitionen

CHF

2‘439‘673.10

 

 

 

 

NACHKREDITE

 

CHF

0.00

 

5. Faktencheck A5 «Westast so besser» - Berichterstattung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 34 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Die Berichterstattung über den Faktencheck A5 «Westast so besser» wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Postulat P 202 wird abgeschrieben.

 

6. Vorgehen Eigentümerstrategie Elektrizitätsversorgung Nidau - Berichterstattung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst gestützt auf Art. 54 Abs. 2 Bst. b der Stadtordnung:

  1. Die Berichterstattung Vorgehen Eigentümerstrategie Elektrizitätsversorgung Nidau wird zur Kenntnis genommen.

 

7. Befristete Verlängerung der Geschäftsführung Elektrizitätsversorgung Nidau - Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe e der Stadtordnung:

  1. Der Verpflichtungskredit (Konto 8710.3132.06) von CHF 65‘000.00 inkl. MWST für die provisorische Geschäftsführung der Elektrizitätsversorgung Nidau im Jahr 2022 wird bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

8. Bahnhofgebiet - Rückbau Liegenschaft Hauptstrasse 75, temporäre Gestaltung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 19 Ja / 8 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Bahnhofgebiet - Rückbau Liegenschaft Hauptstrasse 75, temporäre Gestaltung wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF260'000.00 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

9. Infrastrukturmanagement Siedlungsentwässerung - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Infrastrukturmanagement Siedlungsentwässerung wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 330’000 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

10. Initialfinanzierung übergeordnete Projektorganisation espace Biel/Bienne.Nidau - Planungskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 26 Ja / 1 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Für die Koordination der kurz- und mittelfristigen Massnahmen aus dem Dialogprozess Westast wird für den Betrieb der übergeordneten Projektorganisation espace Biel/Bienne.Nidau ein Planungskredit über CHF 123’000 inkl. MWST bewilligt.
  2. Der Gesellschaftsvertrag für die übergeordnete Projektorganisation espace Biel/Bienne.Nidau wird bewilligt.
  3. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

11. Öffentliche Schnellladestation - Investitionskredit

Das Geschäft wurde vom Gemeinderat zurückgezogen.

 

12. Sanierung Messstation Guglerstrasse - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung MS Guglerstrasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 182’000 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

13. Sanierung 0.4kV Kabelleitungen Martiweg - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung 0.4kV Kabelleitungen Martiweg wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 239'000.00 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

14. Umgestaltung Innenhof Schulgasse 2 / Vorplatz Kirche Nidau – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 15 Ja / 12 Nein gestützt auf Artikel 45 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Das Geschäft wird mit folgendem Antrag zurückgewiesen:

    a) Der bestehende Asphaltboden bleibt bestehen.
    b) Die bereits bestehende Rabatte Seite Kirche bleibt als Bestandteil der Begrünung erhalten.
    c) Die neu gepflanzte Linde mit Sitz- und Verweilgelegenheit wird als Zentrum des Platzes gestaltet.
    d) Der Velounterstand wird wie geplant realisiert.

 

15. M 199 Einführung der KulturLegi

Annahme als Richtlinienmotion mit 21 Ja / 4 Nein / 1 Enthaltung

16. P 220 Radikaler Islamismus in Nidau - Situationsbericht und Massnahmenkatalog

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung

17. I 136 www.nidau.ch: Aussi en français

Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.

 

 

 

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