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Expo-Areal: Zwischennutzungsinitiative ist gültig

01.11.2022

Der Stadtrat berät an seiner nächsten Sitzung die Gemeindeinitiative «Kulturelle und soziale Zwischennutzung auf dem ehemaligen Expo-Areal». Stimmt er dem Begehren zu, wird der Gemeinderat ein Reglement erarbeiten, das die Durchführung von Projekten in dem Gebiet ermöglicht.

Im März 2021 haben die Stadtparlamente von Nidau und Biel das Projekt AGGLOlac verworfen. Für die Neugestaltung und Nutzung des ehemaligen Expo-Areals liegen derzeit keine konsolidierten Pläne vor. Damit stellt sich die Frage, wie das Gelände in Seenähe in den kommenden Jahren genutzt und der Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden kann. Die Gemeindeinitiative «Kulturelle und soziale Zwischennutzung auf dem ehemaligen Expo-Areal» fordert ein Reglement, das Zwischennutzungen erleichtern und die Durchführung von sozialen, kulturellen und kommerziellen Projekten ermöglichen soll. Die Initiative wurde am 25. Februar 2022 mit 373 Unterschriften eingereicht. Gemäss einem im Auftrag der Stadt Nidau erstellten Rechtsgutachten weist die Initiative keine rechtlichen Mängel auf und ist somit gültig.

Nicht zwingend Gemeindeabstimmung

Nach Artikel 39 der Stadtordnung werden gültige Gemeindeinitiativen dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Dieser wird die Zwischennutzungsinitiative an seiner Sitzung vom 17. November beraten. Der Gemeinderat beantragt dem Parlament, der Initiative zuzustimmen. Tut es dies, muss der Gemeinderat das von der Initiative geforderte Reglement ausarbeiten und wiederum dem Parlament vorlegen. Genehmigt der Stadtrat das Reglement, unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum.

Falls der Stadtrat die Zwischennutzungsinitiative am 17. November ablehnt, wird die Initiative gemäss Stadtordnung den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet. Bei einer Annahme müsste wiederum der Gemeinderat ein Reglement ausarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. Bei einem negativen Volksentscheid wäre die Initiative abgelehnt.

Offene Fragen zur konkreten Umsetzung

In der bevorstehenden Stadtratsdebatte geht es noch nicht um die inhaltliche Ausgestaltung des Reglements. Für die Umsetzung des von der Initiative verfolgten Anliegens werden noch verschiedene Abklärungen nötig sein. So ist nicht auszuschliessen, dass die geltende Nutzungsordnung angepasst werden muss, damit gewisse Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Expo-Gelände bewilligungsfähig sind.

Antrag an den Stadtrat: Gemeindeinitiative «Kulturelle und soziale Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Expo-Areal» (Zwischennutzungs-Initiative)

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