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Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. April 2023

26.04.2023

Nidau kann sich auf das neue Schulhaus Beunden Ost freuen

Das neue Schulhaus Beunden Ost wird gemäss der aktuellen Planung Ende Juli fertiggestellt. Die Inbetriebnahme erfolgt nach den Herbstferien 2023. Die Kosten für das neue Schulhaus belaufen sich auf 21,852 Millionen Franken. Der von den Stimmberechtigten genehmigte Kredit kann somit eingehalten werden.

Mit der Inbetriebnahme im Herbst erfolgt die Einweihung ein Quartal später als ursprünglich vorgesehen. Grund für die kleinen Verzögerungen sind unter anderem Lieferprobleme von verschiedenen Baumaterialien und technischen Installationen sowie Mängelbehebungen bei der Ausführung, namentlich bei der Abdichtung des Untergeschosses. Wichtig ist der Stadt Nidau aber insbesondere auch eine sorgfältige Bauabnahme und eine geordnete Inbetriebnahme.

Beim Neubau Schulhaus Beunden Ost handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit zwei zentralen Lichthöfen und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die Fassaden des zweigeschossigen Schulhauses sind geprägt von schlanken Stützen und von grosszügigen Fenstern, die viel Licht ins Innere lassen. Das Obergeschoss bietet Platz für 14 Klassenzimmer, 7 Gruppenräume und einen Musikraum. Im Erdgeschoss befinden sich die Tagesschule, der Kindergarten, ein Mehrzweckraum, Spezialräume sowie Räumlichkeiten für Lehrpersonen. Im Untergeschoss befinden sich Räume für den Werkunterricht, Lager- und Technikräume.

Mit der Realisierung dieses attraktiven neuen Schulhauses wird den Schulraumbedürfnissen der kommenden Jahre in Nidau Rechnung getragen. Zudem kann das langjährige Provisorium am Birkenweg aufgehoben und der Kindergarten in den Neubau integriert werden.

 

Mitwirkungsbericht zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Dr. Schneider-Strasse

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung und dem dazugehörigen Mitwirkungsbericht zum Betriebs- und Gestaltungskonzept Dr. Schneider-Strasse.

Die Stossrichtung des Projekts wird im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung grossmehrheitlich begrüsst, die vorgeschlagene Bestvariante wird bevorzugt. Insbesondere die gestaltliche Aufwertung mit mehr Grünanteilen für eine höhere Aufenthaltsqualität, für ein verbessertes Stadtklima sowie eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden wird geschätzt. Der Gemeinderat verabschiedet die aufgrund der Mitwirkungseingaben bereinigten Dokumente «Nidau, Dr. Schneider-Strasse – Betriebs- und Gestaltungskonzept» sowie den Plan «Bestvariante».

Für die Ausarbeitung eines Vorprojekts zuhanden des Stadtrats genehmigt der Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von 18 500 Franken. Gemäss der aktuellen Planung ist vorgesehen, das Projekt 2024 dem Stadtrat vorzulegen. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms 4. Generation und wird somit von Bund und Kanton subventioniert. Im aktuellen Finanzplan ist die Umsetzung im Jahr 2026 vorgesehen.

Alle Dokumente stehen zur Verfügung unter: www.nidau.ch/schneiderstrasse

 

Ortsplanung «weiteres Stadtgebiet» weiterhin blockiert

Die revidierte Ortsplanung für das Teilgebiet «weiteres Stadtgebiet» ist aufgrund einer Beschwerde weiterhin nicht rechtskräftig. Nachdem die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern auf die Beschwerde aus formellen Gründen nicht eingetreten ist, haben die Beschwerdeführer ihr Anliegen an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Der Stadtrat von Nidau hat die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» an seiner Sitzung vom 18. November 2021 zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, AGR, genehmigt. Das AGR hat die Planung in der Folge mit Verfügung vom 19. September 2022 genehmigt. Gegen diese Verfügung wurde von privater Seite Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, DIJ, erhoben. Diese Beschwerde richtet sich im Grundsatz gegen die Ortsplanungsrevision und verlangt die Sistierung und Aufhebung der Genehmigungsverfügung seitens des AGR.

Nachdem die Direktion für Inneres und Justiz im Februar 2023 erstinstanzlich nicht auf die Beschwerde eingetreten und der Begründung des Gemeinderates von Nidau gefolgt ist, haben die Beschwerdeführer ihr Anliegen an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Der Gemeinderat ist nach wie vor – wie bereits erstinstanzlich – der Auffassung, dass auf die Beschwerde aus formellen Gründen nicht einzutreten sei. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beschwerdevernehmlassung an seiner Sitzung vom 25. April 2023 seine Stellungnahme zur Beschwerde zuhanden des Verwaltungsgerichts verabschiedet.

Zurzeit und bis zur Klärung der Rechtsituation muss die Bauverwaltung von Nidau die Baugesuche weiterhin nach altem und neuem Recht beurteilen.

 

Sozialinspektion: Kündigung Rahmenauftrag

Der Gemeinderat kündigt den Rahmenauftrag der Stadt Nidau mit einer privaten Firma aus dem Versicherungsbereich betreffend Sozialinspektion von Dezember 2011 per 31. Juli 2023. Die Firma wurde mit einigen Aufträgen zur Sozialinspektion und verdeckten Ermittlungen betraut. Die Sozialen Dienste vergeben seit einigen Jahren Aufträge zu Sozialinspektionen ausschliesslich an eine im Leistungsauftrag des Kantons operierende Organisation.

Ein Unterschied in der konkreten Leistungserbringung der beiden Angebote besteht nicht.

Da das eine Angebot jedoch direkt mit dem Kanton abrechnet, resultiert verwaltungstechnisch-administrativ ein klar geringerer Aufwand. Eine Fortführung des Rahmenauftrags mit einer rein privaten Firma ist unter diesen Umständen nicht sinnvoll.

 

Externe Dossierkontrolle 2023 – Nachkredit

Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit in der Höhe von 10 000 Franken für die Durchführung einer externen Dossierkontrolle in den Sozialen Diensten im Jahr 2023 im Sinne von Art. 17 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern i.V. mit Art. 12 Abs. 1 des städtischen Reglements über die ständigen Kommissionen. Ziel dieser periodischen Dossierprüfung durch eine externe professionelle Fachstelle ist es, eine nachhaltige Qualitätssicherung zu gewährleisten. Dies in Ergänzung zur jährlichen Dossierkontrolle durch die zuständige Sozialkommission. Das Ergebnis der vertieften fachlichen Prüfung wird anschliessend in einem Schlussbericht der Sozialkommission vorgelegt.

 

Sanierung Drainageleitungen auf dem Fussballplatz des FC Nidau - Nachkredit

Der Gemeinderat bewilligt einen Nachkredit in der Höhe von 30 000 Franken für die Sanierung der Drainageleitungen auf dem Fussballplatz des FC Nidau. Diese Sanierung ist notwendig, da sich die Drainageleitungen abgesenkt haben und sich nach Regenfällen vor dem Torbereich eine grössere Wasserlache bildet. Die Drainageleitungen garantieren, dass anfallendes Niederschlagswasser abgeführt wird und so des Spielfelds schneller wieder bespielbar ist. Ohne dieser Sanierung kann einerseits der bereits begonnene Spielbetrieb des FC Nidau nicht sichergestellt werden, andererseits würden dadurch die jährlichen Kosten für den Rasenunterhalt steigen.

 

Zustimmung der Stadt Nidau als Baurechtsgeberin

Der Gemeinderat erteilt als Baurechtsgeberin die Zustimmung zum Verkauf der unterirdischen Einstellhalle, Parzelle Nr. 871 (SDR 992) Nidau.

 

Legislativversammlung

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlungen folgender Institutionen zur Kenntnis:

-       Solarplattform Seeland

-       Anzeiger-Genossenschaft Nidau

Weitere Informationen.

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