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Hofmattenquartier - Baurechtliche Teilgrundordnung mit Überbauungsordnung

08.06.2018

Die Planung wird nach der öffentlichen Mitwirkung bis auf weiteres sistiert.

 Das Hofmattenquartier liegt gegenüber der Nidauer Altstadt am linken Zihlufer, im Dreieck zwischen der Zihl, der Bern - und der Keltenstrasse. Es wurde in zwei Bauetappen zwischen 1912 und 1929 erstellt. Die Wohnsiedlung ist im Grundeigentum der Eisenbahnerbaugenossenschaft (EBG) Nidau. Das Quartier setzt sich aus Reiheneinfamilienhäusern sowie Zwei- und Dreifamilienhäusern zusammen. Aufgrund der dazugehörigen grosszügigen Gärten und der als Nutz- und Ziergärten strukturierten Aussenräume gilt das Quartier als gelungenes Beispiel einer frühen Gartenstadtsiedlung und ist denkmalgeschützt.

Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt eine Sanierung der bestehenden Bauten. In diesem Zusammenhang soll der bisher nicht zulässige Ausbau von noch ungenutzten Dachgeschossen ermöglicht werden. Im Weiteren sollen die Strukturen und die Gestaltung der Grün- und Aussenräume überdacht und neu geregelt werden. Die Absichten hat die Genossenschaft in einem Siedlungskonzept festgehalten. Dieses bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung, welche in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft, der Denkmalpflege und der Stadt Nidau erarbeitet wurde.

Anlässlich der öffentlichen Mitwirkung, welche im Frühling 2018 stattfand, hat sich gezeigt, dass das Siedlungskonzept genossenschaftsintern noch nicht konsolidiert ist. Diese Konsolidierungsschritte wird die EBG in den nächsten Monaten nachholen.

Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Genossenschaft deshalb beschlossen, die Nutzungsplanung zu sistieren, bis ein EBG intern konsolidiertes Siedlungskonzept vorliegt. Es wird damit gerechnet, dass die Arbeiten im nächsten Frühjahr wieder aufgenommen werden können.

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