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Medienmitteilung - Aus dem Gemeinderat

23.01.2019

A5 Westast

In Absprache mit der Behördendelegation A5 hat sich der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus, entschieden, an einem sogenannten «runden Tisch» mit Gegnern und Befürwortern das weitere Vorgehen in der Kontroverse um den Westast der A5 in Biel/Bienne zu diskutieren. Der Gemeinderat Nidau beteiligt sich an den Gesprächen unter der Leitung von Hans Werder, ehemaliger Generalsekretär des UVEK und Präsident von Avenir Mobilité. Als Vertreter der Stadt Nidau delegiert der Gemeinderat die Stadtpräsidentin Sandra Hess und den Vorsteher Tiefbau und Umwelt, Gemeinderat Philippe Messerli.

 

Gesuch um Entlassung aus dem Bauinventar «erhaltenswert»

Der Gemeinderat Nidau stellt das Gesuch um Entlassung aus dem Bauinventar «erhaltenswert» an die kantonale Denkmalpflege, Abteilung Bauinventar. Das ehemalige Fabrikgebäude «Werk 3» der Alpha AG, erbaut 1956-1959, umgebaut 1999 mit dem Einbau eines Feuerwehrstützpunktes soll aus dem Bauinventar der Stadt Nidau vorzeitig entlassen werden.

 

Geschäftsablauf Gemeinderat – Neuerungen 2019

Mit dem Ziel die Qualität, Effizienz und Transparenz des Geschäftsablaufs der Gemeinderatsgeschäfte kontinuierlich zu verbessern, werden ab 2019 versuchsweise Neuerungen eingeführt und im ersten Halbjahr 2019 in der Praxis erprobt. So wird neu vorgängig zur Beratung der Geschäfte im Gemeinderat ein standardisiertes verwaltungsinternes Konsultationsverfahren eingeführt, das die Koordination sicherstellen und die Beschlussfassung des Gemeinderats erleichtern soll. Zudem werden neu Gemeinderatsgeschäfte in die drei Kategorien A, B, C eingeteilt. Die Einteilung der Geschäfte soll der sachgerechten Abwicklung und Behandlung im Rat dienen. Ferner wird das Protokoll des Gemeinderats neu grundsätzlich als Beschlussprotokoll geführt.

 

Statutenänderung des Vereins Asyl Biel und Region ABR und Empfehlungsschreiben des Gemeinderates

Die Stadt Nidau ist Mitglied des Vereins Asyl Biel und Region, der für die Versorgung der Personen zuständig ist, die unter das Asylrecht fallen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird noch dieses Jahr entscheiden, wer ab 2020 ihre regionalen Partner für die Versorgung im Asylbereich werden. Asyl Biel und Region bewirbt sich als künftiger Partner und unterbreitete den Mitgliedern deshalb eine Statutenänderung. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Statutenänderung zu. Zudem verabschiedete er ein Empfehlungsschreiben, in welchem er den Verein Asyl Biel und Region auch als künftigen Kooperationspartner in der Region empfiehlt.

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