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Medienmitteilung - Parkieren auch ohne Bargeld

30.10.2019

In Nidau können neu die Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen auch mit dem Smartphone beglichen werden. Das Bezahlen mit Bargeld an der Parkuhr ist weiterhin möglich.

Ab Montag 4. November 2019 können die Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen bargeldlos und digital mit dem Smartphone beglichen werden. Dies ist über drei Kanäle möglich: Parkingpay, Easypark oder Twint.

Das System von Parkingpay ist simpel. Man registriert sich einmalig auf www.parkingpay.ch, eröffnet ein Benutzerkonto und lädt die entsprechende App auf das Smartphone. Auf das Benutzerkonto lässt sich ein frei wählbarer Betrag als Guthaben überweisen. Sobald man sein Auto parkiert hat erkennt Parkingpay via GPS-Funktion des Smartphones den Standort oder man gibt die vor Ort gekennzeichnete Parkingzone manuell ein. Aufgrund dieser Information erkennt Parkingpay den zutreffenden Tarif. Danach lässt sich die voraussichtliche Parkdauer einstellen, worauf der Betrag abgebucht wird. Fährt man vorzeitig weg, kann man die Parkdauer stoppen und erhält den Restbetrag zurücküberwiesen. Umgekehrt lässt sich währenddessen die Parkzeit auch bis zur Maximaldauer verlängern. Seit längerer Zeit können mit Parkingpay zudem Tages- und Wochenparkkarten gelöst werden. Die Erweiterung des Angebots für Monats- und Jahreskarten ist für 2020 geplant.

Easypark funktioniert ähnlich wie Parkingpay, wobei die Kreditkarte als Zahlungsmittel direkt in der App zu hinterlegen ist.

Schliesslich können auch Kunden, welche bereits über ein Twint-Konto verfügen, ohne zusätzliche App und Registrierung mit dem Scannen eines QR-Codes auf dem entsprechenden Parkplatz die Parkgebühr bezahlen.

Aufkleber an den entsprechenden Parkautomaten dienen als Hilfestellung.

Die in der Stadt Nidau definierten Parkzonen und Parkgebühren bleiben unverändert. Ob bar oder digital bezahlt wird hat auf den Tarif keinen Einfluss. Das neue Angebot ist eine zusätzliche Dienstleistung der Stadt Nidau an die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer.

Weitere Informationen.

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