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Start zur öffentlichen Mitwirkung: Baurechtliche Teilgrundordnung "Weiteres Stadtgebiet"

22.03.2019

Die letzte Etappe der Ortsplanungsrevision von Nidau ist lanciert. Jetzt kann sich die Bevölkerung zur baurechtlichen Teilgrundordnung für grosse Bereiche des Gemeindegebiets äussern.

Die letzte Revision der Ortsplanung von Nidau trat 1980 in Kraft. Obschon seither verschiedene Änderungen am Zonenplan und am Baureglement vorgenommen worden sind, entspricht die baurechtliche Grundordnung längst nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Seit 2011 laufen deshalb die Arbeiten für eine Gesamtrevision. Diese erfolgt etappenweise in mehreren Teilgebieten. Bereits weit fortgeschritten sind die Arbeiten in den Teilräumen AGGLOlac, Altstadt sowie Guido-Müller-Platz-West. Jetzt folgt die Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet», welche die übrigen Flächen auf dem Gemeindegebiet von Nidau umfasst.

 

Ein zentrales Anliegen der neuen Teilgrundordnung bestehe darin, die baurechtlichen Grundlagen zu vereinfachen, sagte am Freitag (22.03.) an einer Medienorientierung die Nidauer Stadtpräsidentin Sandra Hess. Das neue Teilbaureglement und die dazugehörenden Zonenpläne ersetzen alle baurechtlichen Regelungen, die in den vergangenen vier Jahrzehnten entstanden sind. Zudem berücksichtigen sie stadtplanerische Grundlagen, die in den letzten Jahren neu erarbeitet wurden. Zu diesen gehört insbesondere der Richtplan Städtebau Westast A5. So soll es in Teilen des Gurnigelquartiers künftig zulässig sein, sechsstöckige Gebäude zu errichten. Damit wird eine Entwicklung des Gebiets ermöglicht, wie sie in der städtebaulichen Begleitplanung zum A5-Westast vorgeschlagen wird.

 

«Ein wichtiges Ziel der Ortsplanungsrevision besteht darin, die Voraussetzungen für ein massvolles Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum in den nächsten 15 Jahren zu schaffen», betonte Sandra Hess weiter. Dies sei möglich, indem Nidau bestehende Nutzungsreserven und Verdichtungspotenziale erschliesse. Dazu sollen mehrere Instrumente zum Einsatz kommen. So soll es in Zukunft zulässig sein, in Dachgeschossen Wohn- und Arbeitsräume einzubauen. In mehreren Teilgebieten im Quartier Burgerbeunden sowie in grossen Bereichen des Gurnigel- und des Weidteilequartiers soll die oberirdische Geschossfläche um 10 Prozent ausgebaut werden können. In den Gebieten der Bauzonen 2 und 3 ist vorgesehen, die Grenz- und Gebäudeabstände leicht zu reduzieren und die Ausnützung (Geschossflächenziffer) zu erhöhen. Dazu kommen die Potenzialgebiete Vorstadt Süd (beim ASM-Bahnhof) und Gotthelfstrasse, in denen im Zuge einer Neubebauung eine markante Nutzungsverdichtung möglich sein wird.

 

Eine wesentliche Änderung der neuen baurechtlichen Grundordnung ist die Neudefinition der bisherigen Wohnzonen. Diese werden im neuen Nutzungszonenplan einer Mischzone A und einer Mischzone B zugeteilt. In beiden steht die Wohnnutzung im Vordergrund, es sind aber auch Arbeitsnutzungen möglich. Dabei sind in der Mischzone A ausschliesslich nicht störende Betriebe zulässig (Empfindlichkeitsstufe II gemäss Eidgenössischer Lärmschutzverordnung), in der Mischzone B auch mässig störende Betriebe (Empfindlichkeitsstufe III). Als einzige reine Arbeitszone verbleibt das Gebiet zwischen der Ipsachstrasse und dem ASm-Bahngeleise. Eine weitere Neuerung betrifft die Energieversorgung: Grosse Teile des Stadtgebiets werden im neuen Bauzonenplan als «Nahwärmeverbund erneuerbare Energien» ausgewiesen. Hier gilt die Anschlusspflicht an einen Nahwärmeverbund für Neubauten sowie in der Regel auch für bestehende Gebäude, wenn diese umgebaut werden oder ihre Wärmeerzeugungsanlage ersetzt werden muss.

 

Die baurechtliche Grundordnung «Weiteres Stadtgebiet» besteht aus dem Teilbaureglement, dem Nutzungszonenplan, dem Bauzonenplan sowie dem Uferschutzplan Nidau-Büren-Kanal und dem Schutzzonenplan. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung kann die Bevölkerung zu diesen Dokumenten jetzt Stellung nehmen. Die weiteren Verfahrensschritte sind die kantonale Vorprüfung, die öffentliche Auflage sowie die Beschlussfassung durch den Gemeinderat und den Stadtrat. Eine Genehmigung der baurechtlichen Teilgrundordnung durch den Kanton ist frühestens Mitte 2020 möglich.

 

Hinweis

Die Unterlagen zur baurechtlichen Teilgrundlage «Weiteres Stadtgebiet» stehen zum Download zur Verfügung.

Sie können ausserdem vom 22. März bis am 10. Mai 2019 auf der Stadtkanzlei, Schulgasse 2, 2. Stock, eingesehen werden (Öffnungszeiten beachten).

Am 1. April 2019, 19.00 Uhr findet in der Aula Burgerbeunden eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Am 4. April, 16.00 bis 19.00 Uhr, 27. April 2019, 09.00 bis 13.00 Uhr und am 29. April 2019, 16.00 bis 19.00 Uhr sind die Unterlagen in der Aula Burgerbeunden ausgestellt. Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und der Verwaltung sowie Fachleute beantworten Fragen.

Weitere Informationen.

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