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Informationen zur Stimmabgabe

Nützliche Hinweise rund um die briefliche und persönliche Stimmabgabe in Nidau.

Briefliche Stimmabgabe

Seine Stimme brieflich abzugeben bedeutet, den Stimm- resp. Wahlzettel sowie den Stimmrechtsausweis im verschlossenen Couvert vor dem Abstimmungs-/Wahlwochenende abzugeben. Die briefliche Stimmabgabe kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Zustellung per Post an die vorgedruckte Adresse
  • Einwurf im Briefkasten der Stadtverwaltung Nidau (bei der Haupteingangstüre)
  • Abgabe am Einwohnerschalter der Stadtverwaltung Nidau

Das Postfach und der Briefkasten werden jeweils am Samstag des Abstimmungswochenendes um 07.00 Uhr letztmals geleert.

Bitte beachten Sie auch die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe.

 

Persönliche Stimmabgabe

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stimme persönlich (an der Urne) im Abstimmungs- resp. Wahllokal abzugeben.

Abstimmungszeiten (nur am Abstimmungswochenende):

  • Samstag: 10:30 - 12:00 Uhr
  • Sonntag: 10:30 - 12:00 Uhr

Abstimmungslokale:

  • Sitzungszimmer Parterre, Hauptstrasse 73
  • Schulhaus Weidteile Parterre, Lyss-Strasse 34

 

Wichtige Hinweise

  • Frankieren Sie das Couvert, wenn Sie Ihre Stimme per Postzustellung abgeben.
  • Für die briefliche Stimmabgabe unterzeichnen Sie bitte den Stimmrechtsausweis.
  • Bei der persönlichen Stimmabgabe (Urne) bitte den Stimmrechtsausweis nicht unterschreiben.

Weitere Informationen.

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