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Interpellation: Fällung von Bäumen in der Schutzzone (Mittelstrasse - Stadtgraben)

21.03.2019
Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 125
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 19.09.2019
Eingereicht am: 21.03.2019
Eingereicht von: Kast Esther (Grüne)
Mitunterzeichnende:

Bongard Bettina, Döhrbeck Michael, Kallen Nils, Kallen Noemi, Lucchini-Gutiérrez Olea Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Stucki-Steiner Carine

Beschluss Gemeinderat: 13.08.2019
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.1
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat.

 

Antrag

Der Gemeinderat wird mit der Beantwortung folgender Fragen beauftragt:

 

Wer hat die Fällbewillgung für diese Bäume erteilt?

Bis spätestens wann werden die Ersatzpflanzungen vorgenommen?

Wird der Klimaerwärmung bei der Ersatzpflanzung Rechnung getragen und die Bäume durch geeignete ersetzt (Linden passen sich gut an die klimatischen Veränderungen an)?

Warum wurde ein Bauminventar erstellt, dieses aber nie rechtsgültig erklärt?

 

Begründung

Am Stadtgraben und an der Mittelstrasse wurde mehrere Bäume gefällt und weitere sollen folgen. Einige waren krank andere gesund. Diese Baumgruppen sind gemäss gültigem Zonenplan vom Jahre 1979 Schutzobjekte.

Für das Fällen von Schutzobjekten muss eine Bewilligung eingeholt werden. Diese Bäume müssen zudem ersetzt werden. Auch sind diese Bäume auf dem seit 1997 existierenden Bauminventar als erhaltenswerte Bäume registriert. Leider wurde dieses ausführliche Inventar bis heute nicht für rechtsgültig erklärt, die Infrastruktur Abteilung richtet sich aber danach.

Die als Richtlinienmotion angenommene Motion von Carine Stucki Steiner vom 20.9.2018 listet als konkrete Massnahme gegen den Klimawandel die Anpflanzung grosser und standortgerechter Bäume auf. Es ist demzufolge auf eine geeignete Wahl von Ersatzbäumen zu achten.

 

Antwort des Gemeinderates

1. Allgemeines

Bäume sind gerade auch im dichter besiedelten Raum wichtig für das Stadtklima generell und das Klima in einzelnen Quartieren. Sie tragen viel zu einer guten Lebensqualität bei. Bäume erfüllen weiter eine wichtige Rolle als Lebensraum für verschiedenste Tiere, insbesondere Vögel und Insekten und sind damit ein wichtiger Pfeiler für eine intakte Biodiversität. Entsprechend ist auch der Stellenwert der Bäume bei der Stadt Nidau hoch und es wird nicht leichtfertig mit dem Thema umgegangen. Es gibt aber – gerade auch in Zeiten sich verändernder klimatischen Bedingungen – immer wieder Bäume, die gefällt (und in vielen Fällen ersetzt) werden müssen. Auch Neuanpflanzungen werden immer wieder vorgenommen, so zuletzt beispielsweise im Strandbad Nidau.

 

2. Wer hat die Fällbewilligung für diese Bäume erteilt?

Die Bäume an der Mittelstrasse wurden auf Anraten von zwei unabhängigen Experten aufgrund ihres schlechten Zustandes durch die Stadt Nidau gefällt. Aufgrund von Vorgesprächen wurde davon ausgegangen, dass die Bäume ohne weitere Bewilligung gefällt werden könnten. Dieses Missverständnis wurde noch am Tag der Fällung intern entdeckt und seither sind entsprechende Massnahmen eingeleitet worden (siehe Ziff. 6).

 

3. Bis spätestens wann werden die Ersatzpflanzungen vorgenommen?

Die Ersatzpflanzungen werden im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Mittelstrasse erfolgen.

 

4. Wird der Klimaerwärmung Rechnung getragen und die Bäume durch geeignete ersetzt?

Bei den Ersatzpflanzungen generell wird den sich verändernden klimatischen Bedingungen Rechnung getragen. So werden bereits heute und künftig noch mehr Baumsorten gepflanzt, welche sich den Klimabedingungen am besten anpassen können. Die Abteilung Infrastruktur stützt sich dabei einerseits auf die eigenen Erfahrungen, profitiert aber auch vom Wissen anderer Städte, welche zum Teil Listen mit empfohlenen resp. nicht mehr zu verwendenden Baumsorten veröffentlicht haben. Auch die in der erwähnten Richtlinienmotion genannten Kriterien zur Anpassung an den Klimawandel (Anpflanzung grosser und standortgerechter Bäume) werden dabei, wo immer möglich, berücksichtigt.

 

5. Warum wurde ein Bauminventar erstellt, dieses aber nie rechtsgültig erklärt?

Das erwähnte Bauminventar stammt aus dem Jahre 1997 und wurde als internes Arbeitsinstrument geschaffen, jedoch nie politisch verabschiedet. Mit der Motion M 101/07 von Hans Berger, „Erhaltung gemeindeeigener Baumbestand“ wurde der Gemeinderat zehn Jahre später wiederum ersucht, ein solches Bauminventar für die ganze Gemeinde zu erstellen. Die Motion wurde zwar damals vorerst erheblich erklärt, zu einem späteren Zeitpunkt am 13. März 2008 aber im Wissen um die Kosten dieser Massnahme, als erfüllt abgeschrieben.

 

6. Massnahmen im Umgang mit Bäumen in Nidau

Oberstes Ziel ist die qualitätsvolle Erhaltung und die punktuelle Ergänzung des heutigen Baumbestandes auf dem Gebiet der Stadt Nidau. Zu diesem Zweck wird ab Mitte 2019 eine Jahresplanung mit den jeweiligen Zielen im Umgang mit den Bäumen auf dem Stadtgebiet erstellt, mit Ausnahme der dringenden, nicht planbaren Ereignisse.

Weiter werden inskünftig sämtliche Baumfällungen so koordiniert, dass den rechtlichen und zeitlichen Aspekten genügend Rechnung getragen werden kann. Auch werden Fällungen in planbaren Situationen mit Hinweisen vor Ort und auf der Webseite, in dringenden Fällen nur auf der Webseite, für die Nidauer Bevölkerung mit entsprechender Begründung angekündigt. Auf der Webseite sollen zudem mittelfristig in einer neuen Unterrubrik neben den aktuellen Hinweisen auch allgemeine Informationen über den Baumbestand in Nidau und nützliche Hinweise für Private publiziert werden können.

Es ist bereits jetzt absehbar, dass in allernächster Zukunft weitere Bäume, in allen Fällen aus Sicherheitsgründen und teilweise aufgrund von rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene, gefällt werden müssen. Die entsprechenden Hinweise (z.B. für die Bäume entlang des asm-Trassees) werden auf der Webseite publiziert werden.

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 125 Fällung von Bäumen in der Schutzzone 22.03.2019

Weitere Informationen.

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