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Motion: Überparteiliche Motion zur Protokollführung im Gemeinderat

21.03.2019
Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 188
Richtlinienmotion: nein
Behandlung im Stadtrat: 20.06.2019
Eingereicht am: 21.03.2019
Eingereicht von: Baumann Markus (SVP), Döhrbeck Michael (Grüne)
Mitunterzeichnende:

Blösch Paul, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Hauser
Joel, Kast Esther, Leiser Matthias, Lucchini-Gutiérrez Olea Carmen, Marolf Thomas, Münger Tamara, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula

Beschluss Gemeinderat: 21.05.2019
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.3
Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion

 

Antrag

Im Sinne einer Massnahme zum Wiederaufbau des Vertrauens in den Gemeinderat beantragen die Motionäre, dass im Gemeinderat zukünftig auch Diskussionen und Erwägungen protokolliert werden. Indem der Gemeinderat diese Motion unterstützt, zeigt er, dass er bereit ist, bestmögliche Transparenz auch im Falle von Untersuchungen zu gewährleisten.

 

Begründung

In der Medienmitteilung vom 23.01.2019 „Aus dem Gemeinderat“ wird unter dem Titel „Geschäftsablauf Gemeinderat – Neuerungen 2019“ mitgeteilt, dass neu im Gemeinderat grundsätzlich nur noch Beschlussprotokolle geführt werden.

Prinzipiell sind Bestrebungen zu begrüssen, welche die Effizienz steigern. Allerdings reduziert ein reines Beschlussprotokoll auch die Nachvollziehbarkeit von Entscheiden. Dass dieser Entscheid just im Zeitpunkt einer detaillierten Untersuchung durch die Aufsichtskommission getroffen wurde, könnte als Massnahme interpretiert werden, zukünftige Transparenz zu verringern. Indem der Gemeinderat jedoch diese Motion unterstützt, zeigt er, dass er bereit ist, bestmögliche Transparenz auch im Falle von Untersuchungen zu gewährleisten.

 

Antwort des Gemeinderates

a)    Formelles

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Ihr kommt deshalb der Charakter einer Richtlinie zu (Art. 49 Stadtordnung). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

 

b)    Inhaltliche Beantwortung

Der Gemeinderat teilt das Anliegen der Motionäre, wonach die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheiden gewährleistet sein muss. Wie der Gemeinderat in der erwähnten Mitteilung vom 23. Januar 2019 informierte, handelt es sich um ein Paket von Massnahmen, das ab 2019 versuchsweise eingeführt wurde. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Qualität, Effizienz und Transparenz des Geschäftsablaufs der Gemeinderatsgeschäfte zu fördern. Die Massnahmen umfassen erstens ein standardisiertes Konsultationsverfahren vorgängig zur Beratung im Gemeinderat, um die ressortübergreifende Koordination zu gewährleisten. Zweitens werden Gemeinderatsgeschäfte in die drei Kategorien A (Beschluss ohne Diskussion), B (Beschluss mit Diskussion), C (Diskussion ohne Beschluss) eingeteilt, um der sachgerechten Abwicklung und Behandlung im Rat zu dienen. Als dritte Massnahme wurde das im vorliegenden Vorstoss angesprochene Beschlussprotokoll eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um ein reines Beschlussprotokoll, sondern um ein erweitertes Beschlussprotokoll. Der Gemeinderat legt Wert auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Beschlüsse. Die Diskussion wird wiedergegeben und die massgebenden Argumente gesichert, soweit dies zum Verständnis der gefassten Beschlüsse erforderlich ist. Allerdings wurde das Protokoll auf ein sinnvolles Mass reduziert. So kann beispielsweise bei einem A-Geschäft die Protokollierung auf den Beschluss reduziert werden, da keine Diskussion geführt wird, bei einem C-Geschäft können hingegen die Grundzüge der Diskussion im Sinne der Nachvollziehbarkeit ausführlicher wiedergegeben werden. Zudem werden gerade im Sinne der Nachvollziehbarkeit Antrag und Beschluss klar abgegrenzt und das Geschäft im Protokoll nicht mehr wiederholt.

Dieses Massnahmenpaket ist insbesondere abgestimmt auf das neue Informationskonzept, das per Anfang 2019 in Kraft getreten ist und entsprechend in diesem Kontext zu verstehen.

Gemäss dem neuen Informationskonzept wird nach jeder Gemeinderatssitzung in einer Medienmitteilung über die Beschlüsse informiert. Die Medienmitteilungen enthalten in der Regel neben den Beschlüssen, die Überlegungen, die dazu geführt haben oder relevante Hintergrundinformationen. Auf der einen Seite wurde also die Protokollierung auf ein sinnvolles Mass reduziert, das die Nachvollziehbarkeit noch gewährleistet, auf der anderen Seite wurde die öffentliche Information über die Geschäfte stark ausgebaut.

Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass während - gestützt auf das Informationsgesetz - die Beratungen der Legislative öffentlich sind und deshalb eine ausführliche Protokollierung verlangen, die Beratungen der Exekutive nicht öffentlich sind und insbesondere gute Rahmenbedingungen für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Kollegium erfordern. Deshalb ist der Gemeinderat der Ansicht, dass der Weg über eine offensive öffentliche Information ein zielführender Ansatz ist. Dem Gemeinderat ist es wichtig zu betonen, dass sämtliche Massnahmen explizit auf der Idee fussen, die Transparenz zu erhöhen, Vertrauen zu stiften und die politische Auseinandersetzung zu fördern. Die Massnahmen orientieren sich denn auch an etablierten Standards und bewährten Erfahrungen anderer Städte (z.B. Bern und Biel) sowie anderer staatlichen Ebenen (Kanton, Bund).

Der Gemeinderat wird die versuchsweise eingeführten Massnahmen evaluieren und sollten sie sich bewähren, ordentlich einführen. Dabei wird er beachten, dass die Nachvollziehbarkeit der Entschiede gewährleistet ist.

 

c)     Fazit

Vor dem Hintergrund der formellen Einordnung und der inhaltlichen Betrachtung ist der Gemeinderat bereit, den Vorstoss als Richtlinienmotion anzunehmen.

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 188 Überparteiliche Motion zur Protokollführung im Gemeinderat 22.03.2019

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