Navigieren auf Nidau

Logo

Benutzerspezifische Werkzeuge

Inhalts Navigation

Motion: Einführung der KulturLegi

25.11.2020

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 199
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 17.06.2021
Eingereicht am: 19.11.2020
Eingereicht von: Kessi Damian
Mitunterzeichnende: ---
Beschluss Gemeinderat: 27.04.2021
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 4.10
Ressort: Bildung, Kultur, Sport
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion

Antrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, die KulturLegi in Nidau einzuführen und stadteigene Angebote (Strandbad, Bibliotheken, Ludothek) für Inhaber der KulturLegi zu vergünstigen.

 

Begründung

Auch in der Schweiz sind viele Menschen von Armut betroffen. Armut führt häufig zu einer eingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben bis hin zu sozialer Isolation. Die KulturLegi ist ein Angebot der Caritas in Form eines persönlichen, nicht übertragbaren Ausweises für armutsbetroffene Erwachsene und Kinder. Die KulturLegi berechtigt zu verschiedenen Vergünstigungen (z.B. Bildungskurse, sportliche Aktivitäten oder kulturelle Freizeitangebote). Die KulturLegi ermöglicht es Menschen mit einem geringen verfügbaren Einkommen trotz finanzieller Notlage am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Von 2012 bis 2014 hatte die Stadt Nidau die KulturLegi eingeführt und diese 2014 trotz erfolgreicher Einführung wieder gestrichen. Diverse Angebote in und um Nidau bieten Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der KulturLegi an. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nidau, die über ein geringes Einkommen verfügen, ist es aktuell nicht möglich diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig bieten die stadteigenen Angebote keine Vergünstigungen für Inhaber der Kulturlegi an.

 

Antwort des Gemeinderates

1. Allgemeines

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

 

2. Die KulturLegi Kanton Bern

Die KulturLegi Kanton Bern bietet Menschen mit schmalem Budget seit 2005 Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich. Die KulturLegi ermöglicht so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fördert eine aktive, eigenverantwortliche Integration.

Rund 8400 Personen im Kanton Bern besitzen eine KulturLegi. Über 600 Anbieter gewähren gegen Vorweisen der KulturLegi einen Rabatt. Über 90 Gemeinden haben mit der KulturLegi Kanton Bern einen Vertrag.

Die KulturLegi Kanton Bern sucht ständig neue Angebote und ist bestrebt, mit möglichst vielen Gemeinden eine Zusammenarbeit aufzubauen, damit möglichst viele berechtigte Personen den Zugang zu den Vergünstigungen erhalten. Trägerin der KulturLegi Kanton Bern ist Caritas Bern.

 

3. Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus den Partnergemeinden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und belegen diese mit dem entsprechenden Dokument:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
  • Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
  • Studierende, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die mindestens die zweithöchste Krankenkassenverbilligung erhalten
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.

Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Für Erwachsene kostet die Verlängerung für die erste erwachsene Person einer Familie CHF 20, für die zweite CHF 10. Für Kinder entfallen keine Kosten.

 

4. Nidau als KulturLegi Partnergemeinde

Als Partnergemeinde informiert die Stadt Nidau interessierte Personen über die KulturLegi mit einem Hinweis auf der städtischen Website, durch Auflage von Flyern und bei persönlichen Kontakten der Sozialen Dienste und der Integrationsfachstelle.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Der jährliche Gemeindebeitrag beträgt für Gemeinden ab 5'000 Einwohner 60 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner. Für die Stadt Nidau ergeben sich jährlich wiederkehrende Kosten von CHF 4'200.

 

6. Angebote

Rund 600 Institutionen im Kanton Bern sind Angebotspartner der KulturLegi. Sie unterstützen Menschen mit schmalem Budget, indem sie ihnen einen Rabatt von mindestens 30 Prozent auf ihr Angebot gewähren. In der Region Biel sind es aktuell gut 100 Angebote von Kulturbetrieben (Kino, Museen, Konzerte, KKN), zu Freizeitangeboten (Sportvereine, Hallenbad, Eisbahn, Bibliotheken, JANU), Bildungsangeboten (Klubschule Migros, Volkshochschule, InterNido) und Zeitschriften (Schweizer Familie, Tagesanzeiger).

Als Partnergemeinde drängt sich auf, die stadteigenen Angebote, namentlich das Strandbad, die Bibliotheken und die Ludothek der KulturLegi zu öffnen. Für die Stadt Nidau würden die Mindererträge nicht ins Gewicht fallen.

 

7. Fazit

Mit einem relativ kleinen finanziellen Aufwand ermöglicht die Stadt Nidau armutsbetroffenen Erwachsenen und Familien mit Kindern, einfacher an Angeboten in den Bereichen Bildung, Freizeit, Sport und Kultur teilzunehmen. Dadurch wird die Integration gefördert, was für die gesamte Gesellschaft von Vorteil ist und das Engagement der Stadt Nidau in diesem Bereich unterstützt.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme als Richtlinienmotion mit 21 Ja / 4 Nein / 1 Enthaltung

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 199 Einführung der KulturLegi 03.12.2020

Weitere Informationen.

Fusszeile