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Motion: Erhalt der Schulweg-Fussgängerstreifen an der Dr. Schneiderstrasse

19.11.2021

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 210
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 17.03.2022
Eingereicht am: 18.11.2021
Eingereicht von: Leander Gabathuler (SVP)
Mitunterzeichnende:

Oliver Grob (SVP), Markus Baumann (SVP), Ursula Wingeyer (SVP), Roland Rutishauser (SVP), Viktor Sauter (SVP), Michael Döhrbeck

Beschluss Gemeinderat: 08.02.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.19
Ressort: Sicherheit
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion

 

Antrag

Der Gemeinderat wird beim Kanton vorstellig und soll alle Hebel in Bewegung setzen, um die Fussgängerstreifen “Weyermattstrasse”, “Strandweg” und “Balainenweg” entlang der Dr. Schneiderstrasse als zentrale Schulweg-Fussgängerstreifen zu erhalten / wieder einzuführen.

Begründung

Der Kanton hat mit der Einführung der Tempo 30 Zone diverse Fussgängerstreifen entlang der Dr. Schneiderstrasse aufgehoben. Dies gefährdet insbesondere viele Kinder auf ihrem Weg in die Schule bzw. Kindergarten. Besorgte Eltern haben in den letzten Wochen begonnen, Unterschriften für eine Petition zum Erhalt der Fussgängerstreifen zu sammeln. In Anbetracht der nach wie vor starken Verkehrsbelastung auf dieser Route, neu auch mit einer Buslinie, ist es unverantwortlich, diese Fussgänger aufzuheben. Die Eltern sind unterdessen dazu gezwungen, den “Verkehrsdienst” zu übernehmen, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten. Dies ist unhaltbar und die Antizipation solcher Zustände war auch einer der Gründe, weshalb die SVP das Gesamtverkehrskonzept und den konkreten Investitionskredit für diesen Abschnitt abgelehnt hat. Für Schulwege sind Ausnahmeregelungen möglich, um Fussgängerstreifen zu erhalten. Für uns ist unverständlich, weshalb dies hier vom Kanton nicht ermöglicht wurde. Wir anerkennen, dass dies der Gemeinderat zwar versucht hat, den neuen Zustand können wir so jedoch nicht akzeptieren.

Antwort des Gemeinderates

1) Formelles

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidungsverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

2) Inhaltliche Beantwortung

In den Jahren 2019/2020 erarbeitete die Stadt Nidau ein Gesamtverkehrskonzept das zeigt, wie die Stadt Nidau den Verkehr in den nächsten 15 Jahren organisieren möchte. Bei der Ausarbeitung des Konzepts wurden Vertretungen der Nidauer Bevölkerung von Anfang an in einem partizipativen Verfahren eingebunden. In der öffentlichen Mitwirkung wurde am häufigsten und mit grossem Nachdruck die rasche Umsetzung von verkehrsberuhigenden Massnahmen gefordert. Eine Eingabe mit 547 Unterschriften verlangte die sofortige Umsetzung von Tempo 30 in Nidau West, verstärkt durch ein Fahrverbot mit Zubringerregelung auf der Dr. Schneiderstrasse ab Mühleruns in Richtung Burgerbeunden.

Bereits im Sommer 2020 wurde im Sinne einer Sofortmassnahme zwischen der Dr. Schneiderstrasse und der Hauptstrasse sowie der Zihlstrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt und auf der Dr. Schneiderstrasse verkehrlich flankierende Massnahmen umgesetzt. Im Oktober 2021 folgte die Einführung einer Tempo-30-Zone im Quartier von der Dr. Schneiderstrasse bis zum See und im Beundenquartier sowie die Einführung einer Zubringerregelung. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Verkehr in diesem Teil von Nidau zu beruhigen und mehr Sicherheit, insbesondere auch für Kinder auf ihrem Schulweg, zu schaffen. Tempo 30 bedeutet erwiesenermassen einen Sicherheitsgewinn. Für Kinder ist der Schulweg sicherer. Es gibt praktisch keine Unfälle – und falls doch etwas passiert, sind die Unfallfolgen weniger schwer (www.bfu.ch). Ziel der Zubringerregelung ist es zudem, den Schleichverkehr resp. den quartierfremden Durchgangsverkehr einzudämmen. Bereits kurze Zeit nach der Einführung hat es auf der Dr. Schneiderstrasse merkbar weniger Verkehr, was die Schulwegsicherheit zusätzlich erhöht.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass gerade auch viele kleine Kinder die Dr. Schneiderstrasse auf ihrem Kindergartenweg queren. Deshalb hat sich die Stadt Nidau bereits im Vorfeld beim Kanton für den Erhalt der Fussgängerstreifen eingesetzt. Der Kanton lehnte dies aber ab, da gemäss der Verordnung über die Tempo-30-Zonen die Anordnung von Fussgängerstreifen im Sinne von Ausnahmen nur direkt vor Schulen oder Heimen erlaubt sind. Eine weitere Ausnahme ist ausschliesslich auf verkehrsorientierten Strassen (Hauptstrasse) möglich, auf Quartierstrassen aber nicht. Mit dem verbleibenden Fussgängerstreifen über die Dr. Schneiderstrasse auf Höhe Balainenweg ist der Spielraum ausgereizt, da dieser unmittelbar an den Sportplatz der Schule Balainen angrenzt. Demnach ist es nicht möglich, weitere Fussgängerstreifen über die Dr. Schneiderstrasse zu markieren. Gestützt auf die eingereichte Petition hat die Stadt Nidau erneut nachgehakt und sich beim Kanton eingesetzt. Aufgrund der aufgezeigten klaren gesetzlichen Vorgaben für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen bleibt das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III, aber bei seiner Beurteilung.

Der Gemeinderat möchte deshalb darauf hinweisen, dass die bereits 2020 erstellten Trottoirkaps den Kindern aufzeigen, wo eine geeignete Stelle zum Überqueren der Strasse liegt. Zudem sensibilisieren sie den Fahrverkehr, dem Fussverkehr freiwillig den Vortritt zu gewähren. Weiter verkürzt sich die Querungsdistanz dank den Kaps deutlich. Die Querungsdistanz betrug früher 7 Meter und beträgt heute nur noch 4,5 Meter. Hinzu kommt das verringerte Verkehrsaufkommen seit der Einführung der Zubringerregelung.

Der Gemeinderat hat sich umfassend und mit Nachdruck beim Kanton für den Erhalt der Fussgängerstreifen eingesetzt und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben das mögliche Maximum ausgeschöpft. In diesem Sinne spricht sich der Gemeinderat für eine Annahme der Richtlinienmotion aus und erachtet das Anliegen als erfüllt. Ausserdem wird darauf verwiesen, dass geplant ist, 2022 eine öffentliche Mitwirkung zur längerfristigen Neugestaltung der Dr. Schneiderstrasse durchzuführen, wobei die Bevölkerung zu gegebener Zeit eingeladen wird, sich wiederum einzubringen.

 

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 210 Erhalt der Schulweg-Fussgängerstreifen an der Dr. Schneiderstrasse 02.02.2022

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