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Motion: Skate - Bewegungs - Begegnungspark

21.11.2019

Vorstossart:

Motion
Vorstoss-Nr.: M 192
Richtlinienmotion: nein
Behandlung im Stadtrat: 17. und 18.06.2020 (Fristverlängerung bis Ende 2023 gemäss Stadtratsbeschluss vom 16.06.2022)
Eingereicht am: 21.11.2019
Eingereicht von: Bongard Bettina (SP), übernommen von Noemi Kallen (SP)
Mitunterzeichnende:

Baumann Markus, Blösch Paul, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kast Esther, Kessi Damian, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Spycher Thomas, Stucki-Steiner Carine

Beschluss Gemeinderat: 18.02.2020
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.14
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Annahme als Postulat
 

Antrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, [einen Erlass oder einen Beschluss auszuarbeiten, eine Massnahme zu ergreifen oder einen Bericht vorzulagen].

  1. Einen Skate-Bewegungs-Begegnungspark an einem geeigneten Standort zu realisieren

 

Begründung

Nicht alle Menschen haben das Talent zum Fussballspielen und nicht alle wollen sich in einer Ballsportart messen. Bedingt durch den Zuwachs vieler neuer Rollgeräte ist ein Skatepark heute auch ein Bewegungspark, wo sich vom Kleinkind, dem Jugendlichen bis zum Erwachsenen im reiferen Alter alle draussen bewegen. Ein Bewegungspark/Skatepark verbindet Generationen wie auch Menschen aus verschiedenen Kulturen und wird somit zum Begegnungspark. Jugendliche verbringen ihre Freizeit draussen und können so Stress besser abbauen, sind sozialer, ausgeglichener und können sich besser konzentrieren.

Die Mini-Rampen-Kompo aus Holz und Metall beim Schulhaus Balainen wird weder den Sicherheitsanforderungen gerecht, noch den Ansprüchen der Nutzer. Obschon diese Anlage veraltet ist, wird sie immer noch rege benutzt und muss in den nächsten Jahren ersetzt werden. Bei der vorhandenen Anlage findet eine Selektion statt, da sie nicht für alle befahrbar ist. In einem guten Skate-und Bewegungspark ist das Angebot vielseitig und die Altersstufen werden automatisch durchmischt. Sowohl Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich auch in Zukunft an einem Ort treffen und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung draussen erleben können.

 

Antwort des Gemeinderates

a) Formelles

Nach Artikel 49 Absatz 1 der Stadtordnung kann jedes Mitglied des Stadtrats mit einer Motion das Begehren stellen, dass der Gemeinderat dem Stadtrat ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des Stadtrats zum Beschluss unterbreitet. Das Anliegen der vorliegenden Motion liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des kreditkompetenten Organs, abhängig vom Projekt und der Höhe des beantragten Kredits für dessen Umsetzung. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigung eines entsprechenden Projekts und Kredits in die Zuständigkeit des Stadtrats nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a fällt. In dem Sinne wird die Motion als zulässig erachtet. Nachfolgend wird dargelegt, weshalb der Gemeinderat allerdings eine Umwandlung der Motion in ein Postulat nach Artikel 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats beantragt.

b) Inhaltliche Beantwortung

Der Gemeinderat anerkennt das Anliegen im Vorstoss. Tatsächlich ist die Anlage beim Schulhaus Balainen bereits etwas in die Jahre gekommen und wird mittelfristig ersetzt werden müssen. Auch kann er die Argumentation gut nachvollziehen, dass eine entsprechende Anlage im Freien eine wichtige Ergänzung des Freizeitsangebots für Kinder und Jugendliche, allenfalls auch Erwachsene bilden könnte.

Allerdings gilt es im Hinblick auf einen Entscheid über eine allfällige Realisierung eines solchen Projekts verschiedene Elemente sorgfältig zu prüfen resp. abzuwägen. Aus Sicht des Gemeinderates müsste ein solches Projekt nicht nur von der Stadt Nidau initiiert und umgesetzt werden, sondern auch bei der Planung und insbesondere bei einem allfälligen Betrieb von zivilgesellschaftlichem Engagement mitgetragen werden (z.B. durch einen Verein). Die Stadt Nidau könnte dafür mit einem partizipativen Prozess Unterstützung bieten. Es kann aber gerade bei einem derartigen Projekt nicht sein, dass dieses ohne eine massgebliche Beteiligung breiter Bevölkerungskreise ins Leben gerufen wird. Neben finanziellen Überlegungen spielt hier auch die Tatsache eine Rolle, dass eine solche Beteiligung verhindern kann, dass an den künftigen Nutzerinnen und Nutzern vorbei geplant wird. Weiter müsste eine Realisierung davon abhängig gemacht werden, ob sich in Nidau ein geeigneter Standort für einen Skate- und Bewegungspark finden lässt. Einerseits sollte ein solcher Standort in baulicher Hinsicht passen, anderseits müsste auch ein Standort gefunden werden können, bei welchem die Gefahr von Nutzungskonflikten möglichst gering gehalten werden kann. Schliesslich wird sich der Gemeinderat auch Gedanken über die Dimension einer neuen Anlage wie auch die Kosten für Erstellung, Betrieb und Unterhalt der Anlage machen müssen.

Der Gemeinderat ist wie bereits erwähnt bereit, das Anliegen vertieft zu prüfen und entsprechend als Postulat entgegenzunehmen.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme mit 18 Ja / 9 Nein / 1 Enthaltung

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 192 Skate Bewegungs Begegnungspark 22.11.2019

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