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Motion: Umwelttechnische & arbeitsrechtliche Kontrollen von Fahrenden

07.09.2021

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 209
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 17.03.2022
Eingereicht am: 06.09.2021
Eingereicht von:

Oliver Grob (SVP)

Mitunterzeichnende: Leander Gabathuler (SVP), Ursula Wingeyer (SVP), Markus Baumann (SVP), Roland Rutishauser (SVP), Viktor Sauter (SVP)
Beschluss Gemeinderat: 15.02.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.17
Ressort: Sicherheit
Antrag Gemeinderat: Annahme als Postulat

Antrag

  1. Der Gemeinderat wird damit beauftrag die oben stehenden Fragen zu beantworten und
  2. sobald Fahrende Land besetzen, die entsprechenden Umwelt/Arbeitskontrollen zu veranlassen und bis zu deren Wegweisung, welche sofort ausgesprochen werden soll (vergl. Richtlinienmotion grob “Doppelmoral”), regelmässig durchzuführen.

 

Begründung

Seit nun mehreren Jahren wird Nidau immer wieder durch Fahrende, welche sich unerlaubt Zugang zu öffentlichen Plätzen verschaffen und sich dort meist für mehrere Tage niederlassen, belagert. Nicht selten entstehen dadurch erhebliche Müllberge, die am Rande des Lagers deponiert werden. Ebenso werden des Öfteren danach in der Gegend um das Camp Fäkalien und anderer Unrat gefunden. Urinieren in der Öffentlichkeit wird im Kanton Bern mit 140.- gebüsst.

1. Machen sich die Fahrenden dadurch nicht zusätzlich strafbar?

Zudem werden teils Arbeiten mit Chemikalien (Streichen von Fellläden etc.) durch Fahrende vorgenommen, wobei sie mit ihren Tätigkeiten das lokale Gewerbe konkurrenzieren, sich jedoch mutmasslich kaum an die hier geltenden Vorschriften halten.

2.Wie wird da kontrolliert ob die Fahrenden nach den geltenden (Umwelt)-Standards und Vorschriften arbeiten?

3. Müssen die Fahrenden ein Entsorgungskonzept vorlegen?

4. Wenn nicht, wie wird geprüft ob die Fahrenden nicht gegen die bestehenden Umweltvorlagen verstossen?

5. Wo werden die Fäkalientanks etc. der Wohnwagen entsorgt?

6. Wer kontrolliert die Fahrenden betreffend Aufenthaltsstatus, Arbeitsbewilligung und Einhaltung des Arbeitsrechts?

7. Wer ist für das Inkasso von Abgaben und Steuern zuständig und wie werden diese eingetrieben?

8. Ganz allgemein: Wir verlangen eine komplette Aufzählung in Rechnung gestellter Beträge für Abgaben, Steuern, Platz- und Infrastrukturmieten und Bussen der letzten 8 Jahre aufgeschlüsselt nach den genannten Bereichen und Jahr. Zur Gegenüberstellung fordern wir eine Auflistung der tatsächlich eingegangenen Beträge.

 

Antwort des Gemeinderates

Mit einer Motion kann jedes Stadtratsmitglied das Begehren stellen, dass der Gemeinderat dem Stadtrat ein bestimmtes Geschäft unterbreitet. Soweit der Gegenstand der Motion im Bereich der gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt, handelt es sich um eine Richtlinienmotion (Art. 49 Stadtordnung; Art. 28 Geschäftsordnung). Gegenstand des vorliegenden Vorstosses ist die Aufforderung an den Gemeinderat, Fragen zu beantworten. Fragen an den Gemeinderat resp. die Auskunft zu einem bestimmten Geschäft sind grundsätzlich in Form einer Interpellation einzureichen.

Der Gemeinderat ist allerdings bereit, das Anliegen im Sinne eines Prüfauftrags entgegenzunehmen und dem Stadtrat eine Berichterstattung vorzulegen. Entsprechend wird dem Motionär die Umwandlung in ein Postulat nach Artikel 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats beantragt. Zu beachten ist ferner, dass die Kontrolltätigkeit in der Zuständigkeit des Kantons liegt. Ansonsten wird auf die M 208 sowie auf den Bericht an den Stadtrat vom 19. November 2020 zum Thema verwiesen.

Stadtratsbeschluss

Annahme als Postulat mit 12 Ja / 16 Enthaltungen

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 209 Umwelttechnische & arbeitsrechtliche Kontrollen von Fahrenden 02.02.2022

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