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Postulat: Ein Fest für die Nacht

21.11.2019

Vorstossart:

Postulat
Vorstoss-Nr.: P 215
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17. und 18.06.2020
Eingereicht am: 21.11.2019
Eingereicht von: Döhrbeck Michael (Grüne)
Mitunterzeichnende:

Blösch Paul, Bongard Bettina, Deschwanden Inhelder Brigitte, Egger Tobias, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Stucki-Steiner Carine

Beschluss Gemeinderat: 03.03.2020
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.19
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Ablehnung

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, gemeinsam mit Gemeinden sowie Institutionen und Organisationen der Region 2020 ein Fest für die Nacht ohne öffentliche Beleuchtung zu initiieren.

 

Begründung

Die Einführung des elektrischen Lichtes gilt als einer der grossen Fortschritte des 20. Jahrhunderts. Doch übermässiges Licht (Lichtverschmutzung) beeinträchtigt nicht nur die natürliche Nachtlandschaft, sondern kann auch das Leben vieler Pflanzen- oder Tierarten und den Menschen erheblich stören. Zum Beispiel verlieren Zugvögel ihre Orientierung und Insekten verbrennen an Lichtquellen. Menschen können an Schlafstörungen leiden.

Am 26. September 2019 haben die Gemeinden des Grossraums Genf eine für Europa bisher einzigartige Veranstaltung durchgeführt: Rund 150 Gemeinden der Kantone Genf und Waadt und im benachbarten Frankreich haben ihre öffentliche Beleuchtung bei Einbruch der Dunkelheit nicht eingeschaltet. An der grenzüberschreitenden Veranstaltung „La nuit est belle! (1)“ wurde der Bevölkerung an astronomischen Anlässen, Nachtwanderungen, Diskussionsveranstaltungen, Konzerten, Lesungen etc. die Schönheit der Nacht näher gebracht und für die Probleme der Lichtverschmutzung sensibilisiert. Im Berner Jura feierte bereits am 20. September 2019 die Gemeinde Tramelan die Nacht mit der „Fête de la nuit (2)“.

Ziel einer solchen Veranstaltung ist es, der Bevölkerung bewusst zu machen, an welche Lichtverschmutzung wir uns gewöhnt haben und dass weniger Licht nicht nur Strom spart, sondern auch ein Gewinn an Lebensqualität bedeutet, indem man z.B. den Sternenhimmel wieder besser wahrnimmt.

 

Antwort des Gemeinderates

Der Gemeinderat anerkennt den Bedarf an Sensibilisierung in Bezug auf die Lichtverschmutzung und ist auch bereit, mögliche Massnahmen in diese Richtung zu prüfen. Er ist allerdings skeptisch, ob die vorgeschlagene Idee in der Region realisierbar ist. Jedenfalls kann bereits jetzt festgehalten werden, dass eine Durchführung im Jahre 2020 nicht realistisch ist. Einerseits fehlt in der Region jegliche Erfahrung in der Durchführung einer solchen Veranstaltung und bräuchte es entsprechend eine längere Vorlaufzeit für die Organisation. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass neben der Absprache und Organisation mit den anderen Gemeinden und Organisationen viele grundsätzliche Fragen zu klären wären. Beispielsweise gäbe es generell in Bezug auf die Sicherheit, im Besonderen beispielsweise die Verkehrssicherheit, vieles vorzukehren, das mit anderen Veranstaltungen in keinem Vergleich steht.

Der Gemeinderat ist zudem der Ansicht, dass die vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung effizienter eingesetzt werden, wenn statt einzelnen Aktionen langfristige Massnahmen geprüft werden, so zum Beispiel die Umstellung oder Reduktion der nächtlichen Beleuchtung, die Umstellung der Strassenbeleuchtung oder die Schaffung eines nachhaltigen „Plan lumière“ (Beleuchtungskonzept im öffentlichen Raum) für Nidau.

Eine Durchführung hängt massgeblich davon ab, ob sämtliche Gemeinden (Biel und Agglomeration) mitmachen würden. Der Gemeinderat ist grundsätzlich nicht gegen das Anliegen und wäre bereit bei einem Anlass mitzuwirken, sollte aus den umliegenden Nachbargemeinden entsprechende Bestrebungen kommen. Allerdings soll Nidau namentlich aus Ressourcengründen nicht die Federführung übernehmen.

Der Gemeinderat ist sich der Sensibilisierung in Bezug auf die Lichtverschmutzung bewusst und bestrebt, langfristige Massnahmen zu prüfen.

 

Stadtratsbeschluss

Das Postulat wird vom Urheber zurückgezogen und ist somit nach Art. 32 Abs. 1 Bst. c der Geschäftsordnung des Stadtrats abgeschrieben.

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document P 215 Ein Fest für die Nacht 22.11.2019

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