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Postulat: Ladestationen: Strategie Ladestationen und Versorgungsnetz

16.06.2021

 

Vorstossart: Postulat
Vorstoss-Nr.: P 223
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 16.06.2022
Eingereicht am: 15.06.2021
Eingereicht von: Martin Fischer (FDP)
Mitunterzeichnende: Susanne Schneiter, Thomas Spycher, Pauline Pauli,
Amélie Evard ,Hannah Jenni
Beschluss Gemeinderat: 03.05.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.9
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Annahme als Postulat

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, die Fragen in einem Bericht an den Stadtrat zu beantworten und eine Strategie für den Umgang mit dem künftigen Bedarf an Stromtankstellen aufzuzeigen.

 

Begründung

Der wachsende Anteil an E-Fahrzeugen wird dazu führen, dass immer mehr Private Stromtank-stellen errichten wollen. Sei es für den Eigenbedarf (Private und Gewerbe) oder zu kommerziel-len Zwecken. Stromtankstellen haben einen enormen Energiebedarf, insbesondere die Schnell-ladestationen, wie sie vor der Stadtverwaltung geplant sind. Sie erfordern ein leistungsfähiges Stromversorgungsnetz. Ist die Stadt Nidau dafür gerüstet? Weiter sind Nidauer Fahrzeughalterinnen und Halter aus geschichtlichen Gründen auf die Parkie-rung im öffentlichen Raum angewiesen. Auch dort wird es somit in absehbarer Zeit entspre-chende Infrastruktur, öffentliche Wallboxen brauchen. Unsere Fragen:

  • Verfügt das Versorgungsnetz der Stadt über die nötigen Leistungsreserven, dass private Grundstückbesitzer ihre Fahrzeuge laden können?
  • Verfügt das Versorgungsnetz über die nötigen Leistungsreserven, dass kommerzielle Anbieter (Tankstellen, Stromversorger, Grossverteiler) Schnellladestationen anbieten können?
  • Verfügt das Versorgungsnetz über die nötigen Leistungsreserven, dass Parkplätze im öffentlichen Raum in den Quartieren mit Ladestationen (öffentliche Wallboxen) ausgerüstet werden können?
  • Ist das Versorgungsnetz genügend Smart, dass für zukünftige Ladestationen ein Lademanagement realisiert werden kann?

 

Antwort des Gemeinderates

Gemäss dem Stromreglement der Stadt Nidau Art. 13 benötigt der Anschluss von bewilligungspflichtigen Installationen und elektrischen Verbrauchern, darunter fallen ebenfalls Ladestationen, eine Bewilligung durch die Elektrizitätsversorgung Nidau (EVN). Dieser Grundsatz betrifft sowohl private wie auch öffentliche Ladestationen. Die Kunden bzw. die Installateure haben sich rechtzeitig bei der EVN über die Anschlussmöglichkeiten zu erkundigen. Diese Abklärungen umfassen ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Verteilanlagen, die Spannungshaltung und die Notwendigkeit der Verstärkung von Verteilanlagen. Innerhalb dieses Verfahrens wird überprüft, ob eine ausreichende Leistung vorhanden ist.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich mit einer Leistungsbewirtschaftung zu integrieren, diese Grundlage wird in den Werkvorschriften der Verteilnetzbetreiber[1] des Kantons Bern geregelt. Die Netzanschlussnehmenden müssen sicherstellen, dass die bezugsberechtigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung des gesamten Leistungsbezugs nicht überschritten wird. Bei mehreren Ladestationen hinter dem gleichen (Haus-)Anschlusspunkt kann dies beispielsweise über ein lokales Lastmanagementsystems erfolgen. Unter einem Lastmanagement versteht man eine aktive Steuerung des Stromverbrauchs. Ziel dabei ist, die Netzanschlussleistung des Gebäudes nicht zu überschreiten und dabei die zur Verfügung stehende Leistung möglichst optimal auf alle Verbraucher zu verteilen. Zudem ist sicherzustellen, dass keine unsymmetrische Belastung des Verteilnetzes entsteht. Nur auf diese Weise ist es möglich, den Leistungsbedarf der Fahrzeuge mit einer massvollen Infrastruktur zu erfüllen. Die Leistungsbewirtschaftung ist hauptsächlich unter den Ladestationen innerhalb des Gebäudes durchzuführen. Die Intelligenz obliegt somit in erster Linie der Ladeinfrastruktur, erst in Zukunft wird diese bei Bedarf auch im Netz (z.B. über eine Rundsteueranlage) des Versorgers durchzuführen sein. Auf diese Weise können die in den Fahrzeugen eingebauten Speicherkapazitäten auch zur Stabilität des Stromversorgungsnetzes und zur besseren Nutzung der nicht-steuerbaren Stromproduktion wie z.B. Photovoltaik beitragen.

Die Weiterentwicklung der Elektromobilität wird auch durch die zukünftigen Mobilitätsangebote geprägt sein. Langfristig stellt sich die Frage, ob jedermann mit einem eigenen Fahrzeug seinen Bedarf abdecken wird. Sowohl aus wirtschaftlicher wie aus ökologischer Sicht sollte der Vorzug einer gemeinschaftlichen Mobilität und dem Langsamverkehr gegeben werden. Kurz- bis mittelfristig reichen die vorhandenen Leistungsreserven im öffentlichen Netz aus. Im Gegensatz zu Standard elektrischen Verbrauchern welche i.d.R. fest in einem Haus verbaut sind, fällt der Strombedarf nicht ausschliesslich zuhause an. Die Fahrzeuge können ebenfalls bei der Arbeit, oder unterwegs geladen werden. Nebst dem Ladeverhalten spielt der Energiebedarf des Fahrzeugs und das Fahrverhalten der Nutzenden eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt ist auch die Frage, wie viele Autos pro (Haus-)Anschlusspunkt vorhanden sind, entscheidend. Die oben genannten Faktoren machen eine plausible Aussage über einen längeren Horizont nicht möglich, sie müssen fortlaufend geprüft werden. Schlussendlich ist der Ausbau der Netze eine mögliche Lösung, jedoch eine teure. Sinnvoller dürfte der Einsatz der oben erwähnten Rundsteueranlage sein. Der Gemeinderat lässt zurzeit ein Strategiepapier zum Thema Ladestationen erarbeiten. Fragen zur Leistungsreserve und der Netzkapazität sollen im Konzept möglichst umfassend beantwortet werden.

 

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme als Postulat

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document P 223 Ladestationen: Strategie Ladestationen und Versorgungsnetz 16.06.2021

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