Datenschutz
Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person. Es ist eine unserer Aufgaben, die von uns bearbeiteten Personendaten zu schützen und die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. In der Gesetzgebung ist auch geregelt, wann und an welche andere Stellen Meldungen gemacht werden dürfen bzw. müssen.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz:
- Stadtordnung Nidau, Art. 9 ABs3 (SRS 101.1)
- Datenschutzgesetz de Kantons Bern (KDSG) BSG 152.04
- Datenschutzverordnung (DSV) BSG 152.040.1
In besonders begründeten Fällen können weitere Einschränkungen in Kraft treten.
Sie können auch ein Gesuch um Datensperre einreichen.
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