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Bootsplätze

Die Stadt Nidau verfügt über diverse ungedeckte Trockenplätze sowie gedeckte Hallenplätze am Barkenhafen. Die verschiedenen Standorte und deren Mietbedingungen werden wie folgt erläutert:

Anordnung Bootsplätze Parzelle 17

Bild Legende:

 

 

Mit Beginn der Nutzungsordnung für die Bootsplätze auf der Parzelle 17 ab dem 01. Oktober 2023 lagert die Stadt Nidau die Verwaltung der Parzelle 17 während einer Pilotphase von einem Jahr an die Barkenhafen AG aus. Ab dem 01. Oktober 2023 ist somit die Barkenhafen AG Ansprechperson für Mieterinnen und Mieter sowie Interessenten. 

Bei Anliegen Ihrerseits zur Parzelle 17 wenden Sie sich bitte direkt an die Barkenhafen AG:

Barkenhafen AG
Oberer Kanalweg 18

2560 Nidau

Ihre Ansprechpartner:

Vor Ort:  Hafenmeister, Herr Hubert Schaechtele, Tel.  079 375 56 38, schaechtele@barkenhafen.com

Für Vertragsfragen: Leiter Barkenhafen AG, Herr Felix Meyer, Tel. 079 210 08 92, meyer@barkenhafen.com

 

 

Ungedeckte Aussentrockenplätze

Die Stadt Nidau besitzt die Parzellen 17 und 525 (Schloss-Strasse), welche als Aussentrockenplätze für Boote und Anhänger genutzt werden. Massgebend für die Vermietung und Nutzung gilt ab 01. Oktober 2023 die neue Nutzungsordnung.

 

Wir empfehlen Ihnen bei der postalischen Rücksendung des Schlüssels diesen auf einem Karton o.Ä. zu fixieren, damit der Schlüssel während des Transports nicht durch das Couvert rutschen und/oder verloren gehen kann.

  

Bewerbung um einen neuen Abstellplatz / Bootsplatz

Gestützt auf die Nutzungsordnung Parzelle 17 und 525 Art. 3 vermietet die Stadt Nidau Abstellplätze für Boote und Bootsanhänger. Das Abstellen und Lagern anderweitiger Fahrzeuge oder Gegenstände ist nicht mehr gestattet. Eine Platzzuteilung setzt voraus, dass das Boot im Kanton Bern und auf den Namen des Mieters eingelöst ist. Ausserkantonal immatrikulierte Boote werden künftig nicht mehr berücksichtigt. Ihre Daten werden vertraulich und nur für diesen Zweck verwendet.

 

Die Vergabe der Abstellplätze erfolgt nach Art. 4 der Nutzungsordnung nach Eingang der Anmeldung. Für die Zuteilung der Abstellplätze gelten folgende Prioritäten:

a)    Personen mit Wohnsitz in Nidau

b)    Eingang der Anmeldung

 

Abstellplätze

Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich auf eine Platzkategorie. Die Zuteilung des konkreten Platzes innerhalb der Platzkategorie erfolgt durch die Stadt Nidau. Gerne können Sie uns einen Platzwunsch angeben, ein Anspruch auf die Zuteilung des gewünschten Platzes besteht allerdings nicht.

  

*Warteliste
Sollte Ihnen kein Platz zugeteilt werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich gegen eine Gebühr von CHF 20.00 für die nächsten drei Jahre auf der neuen Warteliste eintragen zu lassen.

Die Rechnung mit der Gebühr wird per Mail zugestellt. Sollte die Einzahlung nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen erfolgen, werden sie automatisch wieder von der Warteliste gelöscht. Nach Ablauf der drei Jahre werden Sie angefragt, ob Sie eine gebührenpflichtige Verlängerung wünschen, ansonsten werden Sie von der Warteliste gestrichen.

 

Parzelle 525 (Schloss-Strasse)

Die Parzelle 525 kann aus ressourcentechnischen Gründen nicht gleichzeitig mit der Parzelle 17 reorganisiert werden. Die Reorganisation hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich während dem Jahr 2024. An den bisherigen Mietverhältnissen ändert sich aktuell nichts. Neue Mietverträge können ab sofort nicht mehr abgeschlossen werden. Die Parzelle 525 steht aktuell im Rahmen der Neuorganisation der Parzelle 17 für weitere Zwecke nicht zur Verfügung.

 

Gedeckte Hallenplätze

Alpha-Halle (Dr.-Schneider-Strasse 92)

Erstanmeldungen um einen gedeckten Hallenplatz sind beim Hallenwart, Dominique Migy unter 079 660 23 82 jährlich ab August vorzunehmen. Vorgängig können keine Begehren um einen Hallenplatz bearbeitetet werden. Bisherige Mieter geniessen gegenüber Neuinteressenten ein Vormieterrecht. Es wird hierbei keine Warteliste geführt.

Die bisherigen Mieter werden gebeten, sich unaufgefordert bei der Stadt Nidau, Infrastruktur telefonisch unter 032 332 94 41 oder via Mail an infrastruktur@nidau.ch für die Mietvertragsabwicklung zu melden.

 

Müllerhalle (Mühlerunsweg 6)

Begehren um einen Hallenplatz sind bei einem der folgenden Werften zu stellen:

  • Kohler Marine Gmbh, Schwalbenweg 3, 3292 Busswil (032 341 56 51, info@kohlermarine.ch)
  • Easy Nautic Bootswerft GmbH, Schilfweg 12, 2503 Biel (079 170 82 56, easynauticmathys@gmail.com)
  • BRM Marine GmbH, Dr.-Schneider-Strasse 92, 2560 Nidau (076 564 41 00, marine@brm.ch)

Anderswertige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bisherige Mieter geniessen gegenüber Neuinteressenten ein Vormieterrecht. Es wird hierbei keine Warteliste geführt.

Die Standorte der beiden Schiffshallen können Sie dem Plan unter den Dokumenten entnehmen. 

 

 

Wasserliegeplätze

Schiffsliegeplätze auf dem Wasser (Nidau-Büren-Kanal, Zihlkanal) werden durch das kantonale Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA vermietet. Begehren um einen Wasserliegeplatz sind direkt beim kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA zu stellen.

Nutzungsordnung ab 1.10.2023

Nutzungsordnung ab 1.10.2023
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document Nutzungsordnung Parzelle 17 und 525 02.05.2023

Weitere Informationen.

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