AHV-Zweigstelle
Die kantonale Ausgleichskasse (AKB) unterhält für jede Gemeinde eine AHV-Zweigstelle.
Die Zweigstelle in Nidau steht den Bewohnerinnen und Bewohnern von Nidau und Ligerz für Auskünfte zu den Sozialversicherungen der 1. Säule zur Verfügung. Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL). Weiter gibt sie Formulare und Merkblätter zu den einzelnen Themen ab und unterstützt die kantonale Ausgleichskasse bei der Ermittlung der Daten für die Berechnung von Beiträgen, Zulagen, Renten und Ergänzungsleistungen.
Beiträge
Alle Personen, die in der Schweiz einen unselbstständigen oder selbstständigen Erwerb ausüben oder ihren Wohnsitz hier haben, müssen AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in der das 18. Altersjahr erreicht wird, bei nichterwerbstätigen Personen am 1. Januar des Jahres, in dem das 21. Altersjahr zurückgelegt wird. Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr (ordentliches Rentenalter) vollendet haben.
Renten
Renten decken den Existenzgrundbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Invalidität oder Tod (Altersrente, Invalidenrenten, Witwen- und Waisenrenten).
Ergänzungsleistungen und Krankheitskosten
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht ein rechtlicher Anspruch auf EL. Es handelt sich dabei nicht um Sozialhilfeleistungen.
Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum Fundament der sozialen Sicherheit. Sie bestehen einerseits aus monatlichen Leistungen und andererseits aus der rückwirkenden Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Die AHV-Zweigstelle in Nidau ist insbesondere Ansprechpartner für folgende Themen und nimmt die entsprechenden Anmeldungen und Gesuche entgegen:
Beiträge und Zulagen
- Selbständigerwerbende
- Arbeitgeber
- Hauspersonal
- Nichterwerbstätige
- Erwerbsausfallentschädigungen für Dienstleistende von Armee, Zivildienst und Zivilschutz
- Mutterschaftsentschädigung
- Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des anderen Elternteils
- Adoptionsentschädigung
- Betreuungsentschädigung
- Taggelder für den hinterlassenen Elternteil (akbern.ch)
- Einkommensteilung bei Scheidung (Splitting)
- Familienzulagen
- Ausstellung von Versicherungsausweisen
- Auszüge aus dem individuellen Konto
- Betreuungsgutschriften
- Personalanmeldung
Renten und Leistungen
- AHV21
- Altersrenten
- Hinterlassenenrenten
- Rentenvorbezug bzw. Rentenaufschub (flexibles Rentenalter)
- Rentenvorausberechnung
- Leistungen der Invalidenversicherung
- Hilflosenentschädigung
- Hilfsmittel
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Ergänzungsleistungen und Krankheitskosten
- Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen
- Anpassungen von Ergänzungsleistungen
- Abrechnung von Krankheitskosten
- Ende Übergangsfrist EL-Reform
Unter www.akbern.ch finden Sie zu den einzelnen Themenbereichen detaillierte Informationen, Formulare und Merkblätter.
Weiterführende Links
Kontakt
Leiterin AHV-Zweigstelle
E-Mail:
ahv@nidau.ch
Sachbearbeiterin AHV
Sachbearbeiterin AHV
Wir sind zu folgenden Uhrzeiten für Sie da (032 332 94 26).
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