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Soziale Dienste

Die Abteilung Soziale Dienste unterstützen und beraten die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Nidau und der Gemeinden Port, Twann-Tüscherz und Ligerz bei allen Fragen der sozialen und finanziellen Sicherheit.

Die soziale Integration und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aller Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von Alter und Herkunft sind wichtige Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt und für eine gute Lebensqualität.

Bei den Sozialen Diensten steht der Mensch im Zentrum. Die Sozialen Dienste und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da - in guten Zeiten, aber auch wenn Sie oder Ihre Angehörigen eine schwierige Lebensphase durchlaufen, Rat und Unterstützung oder Schutz brauchen.                      

Die Fachbereiche der Sozialen Dienste: Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, AHV-Zweigstelle Nidau sowie die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sorgen für die

  • finanzielle Existenzsicherung: Jede Person in der Stadt Nidau und den Gemeinden Port, Twann-Tüscherz und Ligerz soll ein menschenwürdiges und eigenverantwortliches Leben ohne materielle Not führen können.
  • soziale und berufliche Integration: Die Sozialen Dienste stellen in Zusammenarbeit mit den Regionsgemeinden sinnvolle Strukturen bereit, welche die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Stellensuchende sollen möglichst rasch und nachhaltig (wieder) in den Arbeitsmarkt integriert werden.
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung: Jugendliche und Eltern, alleinstehende Personen, Angehörige und Fachpersonen erhalten Unterstützung, eine sorgfältige Abklärung oder bei Bedarf die Vermittlung einer Beistandschaft, wenn die Bewältigung des Alltags schwer fällt oder sie bei sozialen und familiären Problemen nicht mehr weiter wissen.
  • Information über die Sozialversicherungen: Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Nidau und Ligerz, Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen erhalten Auskunft von der AHV-Zweigstelle Nidau bei allen Fragen zu den Sozialversicherungen der 1. Säule.
  • die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn diese ausbleiben.
  • die Wohn- und Obdachlosenhilfe: Die Sozialen Dienste sind auch für die Wohn- und Obdachlosenhilfe zuständig.

Wir arbeiten in allen Bereichen nach gesetzlichen Grundlagen und gemäss dem politischen Auftrag der städtischen Gremien: Gemeinderat (siehe Legislaturziele), Stadtrat und Sozialkommission. Die Abteilung Soziale Dienste ist verantwortlich für die strategische Entwicklung und das Controlling. Sie führt das Sekretariat der Sozialkommission der Stadt Nidau.

Kontakt

Christian Hauri

Abteilungsleiter

 

Roland Lutz
Gemeinderat
Ressortvorsteher Soziales

 

Weitere Informationen.

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