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Baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet»: 2. ergänzende öffentliche Auflage

25.11.2021

Baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» – Änderungen und Anpassungen des Teilbaureglements Weiteres Stadtgebiet aufgrund von Einsprachen.

Der Gemeinderat Nidau bringt gestützt auf Art. 60 Absatz 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) die vom Stadtrat am 18. November 2021 beschlossenen Änderungen des Teilbaureglements Weiteres Stadtgebiet zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. November bis 27. Dezember 2021, in der Stadtkanzlei Nidau öffentlich auf. Sie sind auch auf der Homepage Nidau publiziert und abrufbar unter www.nidau.ch/ortsplanungsrevision.

 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau, einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegten Änderungen Einsprache erhoben werden.

 

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

 

Allfällige Einspracheverhandlungen finden voraussichtlich im Februar 2022 statt.

 

Nidau, 25. November 2021

Stadt Nidau, der Gemeinderat

Akten zur 2. ergänzenden öffentlichen Auflage Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet

Akten zur 2. ergänzenden öffentlichen Auflage Teilgrundordnung weiteres Stadtgebiet
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document Änderung Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet, 2. ergänzende öffentliche Auflage 26.11.2021

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