Genehmigung eines Erlasses - GEVER-Verordnung
27.06.2019
Der Gemeinderat von Nidau hat am 18. Juni 2019 die Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung und Archivierung in der Stadtverwaltung Nidau (Gever-Verordnung) erlassen.
Gegen diesen Erlass kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Nidau geführt werden. Die Verordnung wird 30 Tage in der Stadtkanzlei Nidau öffentlich aufgelegt.
Sie steht zudem unter diesem Link zum Download bereit.