Verkehrsmassnahme Lyss-Strasse
Der Gemeinderat der Stadt Nidau verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:
Aufhebung von zwei öffentlichen Parkplätzen der Blauen Zone an der Lyss-Strasse im Bereich der Liegenschaft 44A
Grund der Massnahme:
Ungenügende Sichtverhältnisse / Erhöhung der Verkehrssicherheit
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten.